EuGH bestätigt: Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ist keine Beihilfe Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Technik Verbraucherberatung 9. Juli 2026 Nach EuGH-Urteil: Thüga fordert KWKG-Verlängerung bis 2035 (WK-intern) - Thüga-Chef Dr. Constantin H. Alsheimer drängt auf rasche Verlängerung und mehr Vielfalt beim Kraftwerkszubau. Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) nicht als Beihilfe zu bewerten ist, erklärt der Vorsitzende des Vorstands der Thüga, Dr. Constantin H. Alsheimer: „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist klar: Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ist keine Beihilfe. Damit ist der Weg frei für eine zügige Verlängerung und mehr Vielfalt beim Kraftwerkszubau. Deutschland steht vor einer großen Herausforderung: Bis 2035 müssen nach den Planungen des Bundes bis zu 35,5 Gigawatt gesicherte Leistung neu entstehen. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen können einen Teil dieser