BMU: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Reform des Emissionshandels Behörden-Mitteilungen Ökologie 1. August 2018 Werbung Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes beschlossen. (WK-intern) - Die Novelle ist die Grundlage für die Fortführung des EU-Emissionshandels in der kommenden Handelsperiode (2021 bis 2030) in Deutschland. Mit dem Gesetzentwurf setzt Deutschland die neue EU-Emissionshandels-Richtlinie um, die im April 2018 in Kraft getreten ist. Mit der Richtlinie wird der EU-Emissionshandel für die Zeit ab 2021 neu geregelt. Das Gesamtbudget der zulässigen Emissionen verringert sich stärker als bisher; der aufgelaufene Zertifikateüberschuss wird schneller und nachhaltiger abgebaut. Gleichzeitig wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der EU durch die Fortführung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gesichert. Durch die zügig eingeleitete