Abschaffung des Mindestabstands von Windrädern zu Wohngebieten in NRW Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 24. Oktober 202324. Oktober 2023 Werbung Ein Role Model für das ganze Land? (WK-intern) - Am 25. August fällte der nordrhein-westfälische Landtag in Düsseldorf eine richtungsweisende Entscheidung zu einem seit Langem politisch brisanten Thema: Der bislang geltende pauschale 1.000-Meter-Mindestabstand von Windenergieanlagen wie etwa Windrädern zu Wohnsiedlungen wurde mit breiter Mehrheit der Stimmen abgeschafft. Ist damit der Ausbau der Windkraft in Nordrhein-Westfalen nun tatsächlich leichter möglich? Und markiert diese Entscheidung einen Umschwung im gesamten Bundesgebiet? Ein Kommentar von Koenen-Baurechtsanwalt Niklas Sprave. Worum geht es? Nach § 249 Abs. 9 BauGB dürfen die Bundesländer durch Landesgesetz Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und baulichen Nutzungen zu Wohnzwecken festlegen. Fast alle Länder machen von dieser Möglichkeit Gebrauch.