Bundesgerichtshof fällt Urteil für Kinderbetreuungsplätze und nimmt Kommunen in die Pflicht Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 20. Oktober 2016 Werbung Bundesgerichtshof bejaht mögliche Amtshaftungsansprüche von Eltern wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellter Kinderbetreuungsplätze - Verschulden der beklagten Kommune muss aber noch geprüft werden (WK-intern) - Urteile vom 20. Oktober 2016 – III ZR 278/15, 302/15 und 303/15 Der Bundesgerichtshof hat sich heute in mehreren Entscheidungen mit der Frage befasst, ob Eltern im Wege der Amtshaftung (§ 839 Abs. 1 Satz 1 BGB* in Verbindung mit Artikel 34 Satz 1 GG**) den Ersatz ihres Verdienstausfallschadens verlangen können, wenn ihren Kindern entgegen § 24 Abs. 2 SGB VIII*** ab Vollendung des ersten Lebensjahres vom zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt