Kaufprämie für Elektrofahrzeuge: Antragstellung ab Samstag, 2. Juli 2016 möglich Behörden-Mitteilungen E-Mobilität 1. Juli 2016 Werbung Ab Samstag, dem 2. Juli 2016 um 00:00 Uhr können Anträge für die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge, der sogenannten Umweltbonus, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. (WK-intern) - Die Förderrichtlinie ist heute im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt am 2. Juli 2016 in Kraft. Dr. Arnold Wallraff, Präsident des BAFA, betont zum Start des neuen Förderprogramms: „Das BAFA wird die Entwicklung zur Mobilität der Zukunft mit einer unbürokratischen und vollelektronischen Antragsbearbeitung unterstützen.“ Das Antragsverfahren verläuft zweistufig: Zunächst ist der Umweltbonus zusammen mit dem Kauf- oder Leasingvertrag über das Online-Portal zu beantragen. Der Käufer erhält im Anschluss vom BAFA einen Zuwendungsbescheid, mit