Festlegung zur Eigenkapitalverzinsung von Neuanlagen im Strom- und Gasbereich enttäuschend Bioenergie Erneuerbare & Ökologie Solarenergie Windenergie 24. Januar 2024 Werbung BDEW zur Festlegung zur Eigenkapitalverzinsung von Neuanlagen im Strom- und Gasbereich (WK-intern) - Neue Festlegung zum EK-Zins überfällig und enttäuschend Heute hat die Bundesnetzagentur ihre Festlegung zur Eigenkapitalverzinsung von Neuanlagen im Strom- und Gasbereich veröffentlicht. Damit werden die Zinssätze nicht wie üblich für alle in Netzen gebundenen Investitionen an das gestiegene Zinsniveau angepasst, sondern lediglich der Zinssatz für Neuanlagen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Gut ist, dass die Bundesnetzagentur endlich handelt und die Eigenkapitalzinssätze an das bereits seit 2022 deutlich gestiegene Zinsniveau anpasst. Inhaltlich sind wir zwar nicht überrascht, aber doch enttäuscht über die Entscheidung, lediglich die Zinssätze für Neuanlagen anzuheben. Trotz
Jetzt wird Strom und Gas über die Netzgebühren richtig teuer Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie 24. Januar 2024 Werbung Festlegung zur Eigenkapitalverzinsung von Neuanlagen im Strom- und Gasbereich (WK-intern) - Präsident*in Müller: "Wir stellen eine sachgerechte und angemessene Eigenkapitalverzinsung sicher" Die Bundesnetzagentur hat heute eine Festlegung einer höheren Eigenkapitalverzinsung für Neuinvestitionen der Strom- und Gasnetzbetreiber im Kapitalkostenaufschlag veröffentlicht. Diese Veröffentlichung folgt auf zwei Konsultationsrunden, in denen die geplanten Regelungen mit den Netzbetreibern und -nutzern diskutiert wurden. „Unsere Regelung setzt starke Signale, den Netzausbau weiter zu beschleunigen. Sie orientiert sich am Marktumfeld und sichert, dass Belastungen der Kunden auf das wirklich notwendige Maß beschränkt bleiben,“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir begrenzen die Anpassung des Zinssatzes auf Neuinvestitionen. Für Bestandsinvestitionen wirkt sich das
bne kritisiert BNetzA-Entscheidung, weniger Daten zu Netzentgelten zu veröffentlichen Mitteilungen Verbraucherberatung 13. Dezember 2018 Werbung Die Bundesnetzagentur hat mitgeteilt, dass sie zukünftig aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs wesentliche Daten aus der Entgelt- und Kostenprüfung für die Strom- und Gasnetze nicht mehr veröffentlichen wird. (WK-intern) - So werde zukünftig die Veröffentlichung des Regulierungskontos, des Kapitalkostenaufschlags und von Aufwands- und Vergleichsparametern unterbleiben. Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft, kritisiert diese Entscheidung: „Die ohnehin schon kaum vorhandene Transparenz der Netzentgelte nimmt mit dieser Entscheidung weiter ab. Darunter werden die Verbraucher leiden. Energiekunden und Lieferanten hatten bereits in der Vergangenheit große Probleme, nachzuvollziehen, wie die Netzentgelte zustande kommen. Dabei geht es hier um einen jährlichen Beitrag von geschätzt 24 Milliarden Euro.