Chemikalienverordnung REACH – Durchführungsverordnung zur Datenteilung tritt in Kraft Mitteilungen 24. Januar 2016 Werbung vAm 26. Januar 2016 tritt die Durchführungsverordnung 2016/9 der EU-Kommission zur REACH-Verordnung in Kraft. (WK-intern) - REACH verpflichtet Hersteller und Importeure, ihre Chemikalien zu registrieren. Wenn es sich um den gleichen Stoff handelt, sind die benötigen Daten von allen Registranten gemeinsam zu nutzen. Die neuen Vorgaben zur Durchführung sollen die Verteilung der Kosten erleichtern, die bei einer gemeinsamen Datennutzung entstehen. „Die Durchführungsverordnung präzisiert insbesondere die Anforderungen und Pflichten für gemeinsam verwendete Daten aus Versuchen“, sagt Dr. Daniel Mauder, REACH-Experte bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. „In der Praxis gab es hier immer wieder Klärungsbedarf, wie die Kosten fair, transparent und