Abstandsregel nun gestrichen: 1.000 Metern zwischen neuen Windenergieanlagen und Wohngebieten in NRW Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Videos Windenergie Windparks Wirtschaft 9. März 20239. März 2023 Werbung Anhörung: Windenergie und Abstände zur Wohnbebauung (WK-intern) - In einer gemeinsamen Anhörung der Ausschüsse für Bauen, Wohnen und Digitalisierung sowie für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie haben sich Sachverständige zu geplanten Gesetzesänderungen geäußert. Bislang gilt in Nordrhein-Westfalen ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen neuen Windenergieanlagen und Wohngebieten. Fürs sogenannte Repowering – damit ist der Ersatz älterer Anlagen oder Teilen davon durch moderne und leistungsfähigere gemeint – will die Landesregierung die pauschale Abstandsregel nun streichen. Bis 2025 sollen die Mindestabstände dann stufenweise ganz abgeschafft werden. Der SPD-Fraktion geht das nicht schnell genug. Grundlage waren Gesetzentwürfe von SPD (18/1870) sowie CDU und Grünen (18/2140),