Bundesverwaltungsgericht: Deutscher Wetterdienst darf Windkraftanlagen nicht verbieten Behörden-Mitteilungen Techniken-Windkraft Windenergie Windparks 26. September 2016 Werbung Störung von Wetterradaranlagen durch Windenergieanlagen gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar. (WK-intern) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in zwei parallel gelagerten Verwaltungsstreitsachen entschieden, dass der Deutsche Wetterdienst (DWD) bei der Frage, inwieweit Windenergieanlagen (WEA) die Funktionsfähigkeit von Wetterradaranlagen stören und die Aufgabenerfüllung des DWD in nicht mehr tolerierbarer Weise erschweren, keinen Beurteilungsspielraum hat. Die Frage unterliegt der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung. Gegenstand beider Verfahren waren WEA, für deren Errichtung und Betrieb die Betreiber immissionsschutzrechtliche Genehmigungen beantragt hatten. In beiden Verfahren stand in Streit, ob den im Außenbereich privilegiert zulässigen WEA der öffentliche Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB entgegensteht, weil
Konflikt Windenergie und Deutsche Wetterdienst vor Bundesverwaltungsgericht Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks 19. September 2016 Werbung Der Deutsche Wetterdienst (DWD) betreibt insgesamt 17 Wetterradarstationen in Deutschland. (WK-intern) - Immer wieder kommt es in den letzten Jahren zu Problemen beim Ausbau der Windenergie. Unter anderem deshalb analysiert der Bundesverband alle zwei Jahre – zuletzt 2015 – die Situation. Insgesamt 219 Windkraftanlagen mit 649 Megawatt konnten 2015 durch Widersprüche des DWD nicht gebaut werden. Dies war ein deutlicher Anstieg gegenüber 2013 mit 430 Megawatt. Der Schwerpunkt der Projekte lag mit 66 Windkraftanlagen oder 213 Megawatt in Brandenburg. Aber auch Baden-Württemberg (35 Anlagen, 101 Megawatt), Rheinland-Pfalz (27 Anlagen, 92 Megawatt) und Niedersachsen (28 Anlagen, 70 Megawatt) waren überproportional betroffen. Immer wieder haben sich