IG Holzkraft: Nachhaltigkeitszertifizierung für Holzenergie wird schlagend Behörden-Mitteilungen Bioenergie Verbraucherberatung 3. Dezember 2023 Werbung Die Übergangsfrist endet am 29. Dezember 2023 (WK-intern) - Es kommt nicht unerwartet, aber für viele trotzdem zu früh: In vier Wochen, am 29. Dezember 2023 endet die Übergangsfrist bis zu der alle Holzkraftwerke über 20 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung ihre Nachhaltigkeit durch ein Zertifikat nachweisen müssen. Davon betroffen sind nicht nur die Kraftwerke, sondern auch die Vorkette, wie beispielsweise Forstdienstleister. Die Frist ist seit der Veröffentlichung der entsprechenden Verordnungen im Frühling dieses Jahres bekannt und stellt dennoch viele Unternehmen vor Herausforderungen, wie Dr. Eva Talic, Generalsekräterin der IG Holzkraft betont: „Es wird für viele knapp. Das liegt aber nicht unbedingt an den betroffenen Unternehmen,
Nur mit Förderung kann der Weiterbetrieb von Bioenergieanlagen gesichert werden Behörden-Mitteilungen Bioenergie 12. Mai 2021 Werbung Bioenergieanlagen im zukünftigen Energiesystem (WK-intern) - In den vergangenen Jahren hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Reihe von Post-EEG-Forschungsvorhaben gefördert, um Perspektiven für Bioenergieanlagen nach Auslaufen ihrer 20-jährigen Förderung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auszuloten. Darin wurden mögliche Optionen für zukunftsfähige Geschäftsmodelle untersucht. In dem vom BMEL geförderten Verbundvorhaben „TRANSBIO“ werden die Ergebnisse gezielt gebündelt, um den Anlagenbetreibern konkrete Handlungsempfehlungen anzubieten. Viele Betreiber von Biogasanlagen und Holzkraftwerken stehen vor der Frage, wie ein erfolgreicher Weiterbetrieb in den nächsten Jahren gesichert werden kann. Die Ergebnisse aus den diesbezüglichen Forschungsprojekten sind vielfältig und zeigen keine allgemeingültigen Lösungen für die sehr anlagenspezifischen Betriebskonzepte auf.