Gebäudeenergiegesetz: Moderne Einzelraumfeuerungen sind Bestandteil der Wärmewende Behörden-Mitteilungen Bioenergie Ökologie Technik Verbraucherberatung 4. Oktober 2023 Werbung Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien (EE) betrieben werden. (WK-intern) - Das gilt ab 2024 zuerst nur unmittelbar für Neubaugebiete. Sobald die regionale Wärmeplanung abgeschlossen ist, gilt die 65 Prozent Vorgabe auch für Bestandsgebäude. Für Besitzer von Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- und Kachelöfen, Heizkaminen sowie Pelletöfen ist es besonders wichtig zu wissen, dass sie ihre Einzelraumfeuerstätten auch in Zukunft uneingeschränkt betreiben dürfen, wenn sie die Vorgaben der 2. Stufe der 1.BImSchV erfüllen. Mehr noch - die Wärme des Holzfeuers kann sogar für die Erfüllung der
DBFZ veranstaltet Bürgerforum zum richtigen Umgang mit Kaminöfen und Feinstaub Bioenergie Forschungs-Mitteilungen Veranstaltungen 7. Oktober 2018 Werbung Holzgefeuerte Kaminöfen sind vergleichsweise preiswert, werden als gemütliche Wärmequelle empfunden und erfreuen sich steigender Beliebtheit. Durch Energiecontracting werden ca. 10.000 Arbeitsplätze gesichert und eine CO2-Einsparung von 2,6 mio t jährlich erzielt. / Foto: HB (WK-intern) - Allein in Deutschland existieren mehr als zehn Millionen sogenannte "Einzelraumfeuerungsanlagen". Doch was bewirkt die Verbrennung von Holz, welche Emissionen entstehen dabei und welche Gefahren können diese für Mensch und Umwelt darstellen? Bevor die nächste Heizperiode beginnt, lädt das Deutsche Biomasseforschungszentrum am 25. Oktober zu einem Bürgerforum "Kaminöfen und ihre Wirkung auf die Umwelt" ein. In kurzen Impulsvorträgen, einer Diskussionsrunde sowie der Besichtigung des Verbrennungs- und Kompaktierungstechnikums können sich