Bundesnetzagentur legt Hochlaufentgelt für das Wasserstoff-Kernnetz fest Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 14. Juli 2025 Werbung Die Bundesnetzagentur hat heute das Hochlaufentgelt für das Wasserstoff-Kernnetz mit 25 €/kWh/h/a festgelegt. (WK-intern) - "Wir schaffen Planungssicherheit für alle Marktbeteiligten und ermöglichen den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu einem angemessenen Preis", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Bestimmung des Hochlaufentgelts Bei dem Hochlaufentgelt handelt es sich um ein bundesweit einheitliches Entgelt, das Kunden des Kernnetzes für Einspeisung und Ausspeisung von Wasserstoff zahlen müssen. Es ist dabei so zu bemessen, dass zum einen die Kosten des Netzes, die bis zum Jahr 2055 entstehen, wiederverdient werden können. Zum anderen muss es marktgängig sein. Das festgelegte Entgelt in Höhe von 25 €/kWh/h/a ist das Ergebnis einer fundierten Analyse
Bundesnetzagentur bereitet Entgeltsystem für landesweites Wasserstoff-Kernnetz vor Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Technik Wasserstofftechnik 26. März 2025 Werbung Bundesnetzagentur konsultiert Hochlaufentgelt für Wasserstoff-Kernnetz (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat heute den Entwurf ihrer Festlegung des Hochlaufentgeltes für das Wasserstoff-Kernnetz sowie ein Eckpunktepapier für ein ausdifferenziertes Entgeltsystem zur Konsultation gestellt. "Das Hochlaufentgelt ist ein weiterer Schritt in eine erfolgreiche Wasserstoffwirtschaft. Mit unserem Vorschlag stellen wir den die Nutzung des Wasserstoff-Kernnetzes zu einem angemessenen Preis sicher. Zugleich gewährleisten wir eine solide Gegenfinanzierung für Bau und Betrieb der Wasserstoffnetze aus privaten Mitteln", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Bestimmung des Hochlaufentgelts Das Hochlaufentgelt ist ein bundesweit einheitliches Entgelt, das an allen Ein- und Ausspeisepunkten des Wasserstoff-Kernnetzes bis zum Jahr 2055 gelten soll. Es muss dabei zum