Übertragungsnetzbetreiber übergeben zweiten Netzentwicklungsplan an BNetzA Erneuerbare & Ökologie Finanzierungen Solarenergie Technik Windenergie Wirtschaft 18. März 2026 Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045 (2025) Übertragungsnetzbetreiber greifen Konsultationsbeiträge auf Ergebnisse aus Szenario C komplettieren die Netzentwicklungsplanung Bundesnetzagentur übernimmt nächste Prozessschritte (WK-intern) - Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT Germany und TransnetBW haben den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) Strom 2037/2045 (2025) an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben und heute auf netzentwicklungsplan.de veröffentlicht. Der zweite Entwurf aktualisiert die Netzentwicklungsplanung des ersten Entwurfs auf Grundlage der vorangegangenen Konsultationsphase sowie veränderter fachlicher Rahmenbedingungen und beinhaltet jetzt auch den Szenariopfad C für die Zieljahre 2037 und 2045. Breites Echo auf Konsultation stärkt Planungssicherheit Im Rahmen der Konsultation gingen insgesamt 990 Einsendungen ein, die 232 inhaltlich unterschiedlichen Stellungnahmen zugeordnet
Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045 (2025) News allgemein 16. März 202616. März 2026 Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT Germany und TransnetBW haben den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) Strom 2037/2045 (2025) an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben und heute auf netzentwicklungsplan.de veröffentlicht. Übertragungsnetzbetreiber greifen Konsultationsbeiträge auf Ergebnisse aus Szenario C komplettieren die Netzentwicklungsplanung Bundesnetzagentur übernimmt nächste Prozessschritte (WK-intern) - Der zweite Entwurf aktualisiert die Netzentwicklungsplanung des ersten Entwurfs auf Grundlage der vorangegangenen Konsultationsphase sowie veränderter fachlicher Rahmenbedingungen und beinhaltet jetzt auch den Szenariopfad C für die Zieljahre 2037 und 2045. Breites Echo auf Konsultation stärkt Planungssicherheit Im Rahmen der Konsultation gingen insgesamt 990 Einsendungen ein, die 232 inhaltlich unterschiedlichen Stellungnahmen zugeordnet werden konnten. In den Beiträgen wurden u.a. die größere
Bestätigung des aktuellen Netzentwicklungsplans – Stromtransportnetz muss zügig weiterentwickelt werden Mitteilungen Offshore Technik Techniken-Windkraft 14. Januar 2022 Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) begrüßen die Bestätigung vieler wichtiger Projekte des Netzentwicklungsplans Strom (NEP) durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Viele innovative Netzausbauvorhaben On- und Offshore bestätigt Bedarf an Betriebsmitteln zur Sicherung der Systemstabilität weiter im Fokus (WK-intern) - Mit der Umsetzung dieser Infrastrukturprojekte wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass immer mehr Strom aus erneuerbarer Energie ins Netz eingespeist und transportiert werden kann. Den Fahrplan für den Ausbau erneuerbarer Energien hat die neue Bundesregierung noch einmal deutlich beschleunigt. Deswegen müssen die nun bestätigten Projekte möglichst schnell (schon 2022) im Bundesbedarfsplan verankert werden. Zudem muss der jetzt bestätigte NEP 2035 (2021) zügig weiterentwickelt werden. Die BNetzA hat neben den
Bundesnetzagentur prüft überarbeitete Netzentwicklungspläne 2025 Behörden-Mitteilungen Offshore Techniken-Windkraft 2. März 2016 Die Übertragungsnetzbetreiber haben der Bundesnetzagentur am 29. Februar die überarbeiteten Entwürfe des Netzentwicklungsplans Strom und des Offshore-Netzentwicklungsplans für das Jahr 2025 vorgelegt. (WK-intern) - Der Entwurf des Netzentwicklungsplans enthält die Ausbaumaßnahmen des Übertragungsnetzes, die aus Sicht der Übertragungsnetzbetreiber bis zum Jahr 2025 für eine sichere und zuverlässige Stromversorgung notwendig sind. Der Entwurf des Offshore-Netzentwicklungsplans beinhaltet die bis zum Jahr 2025 vorgeschlagenen Anbindungsleitungen für den Abtransport des in den Windparks auf See erzeugten Stroms. Eine Entscheidung über den erforderlichen Netzausbau ist mit den überarbeiteten Entwürfen noch nicht verbunden. Die Bundesnetzagentur wird sie sorgfältig prüfen, anschließend ihre vorläufigen Ergebnisse veröffentlichen und voraussichtlich im Sommer 2016