Viele Hauseigentümer müssen ihren Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin ersetzen oder nachrüsten Dezentrale Energien Mitteilungen Verbraucherberatung 13. Januar 202013. Januar 2020 Werbung Schonfrist für alte Holzfeuerungen läuft Ende 2020 aus (WK-intern) - Austausch oder Nachrüstung bei zu hohen Emissionen erforderlich Hauseigentümer sollten Geräte, die vor 1995 errichtet wurden, erneuern Viele Hauseigentümer müssen bald prüfen, ob ihr Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin auch noch künftig den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Denn für Anlagen mit zu hohen Staub- und Kohlenmonoxidwerten, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden, endet Ende dieses Jahres die vom Gesetzgeber eingeräumte Schonfrist. Sind die Emissionen zu hoch, dürfen die Altanlagen nach 2020 nicht weiter betrieben werden. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Der Nachweis, dass die Grenzwerte eingehalten werden, erfolgt