Dauerhafte Lösung beim Styropor-Wahnsinn Ökologie 8. Juli 20178. Juli 2017 Werbung Der Bundesrat hat einer neuen Verordnung zugestimmt, die die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen wieder vereinfacht. (WK-intern) - Vor allem das Dachdeckerhandwerk hatte unter der Neuregelung gelitten, die am 30. September 2016 in Kraft getreten war. Dadurch war der auch als Styropor bekannte Dämmstoff als gefährlich eingestuft worden; es kam zu Entsorgungsengpässen und Preisexplosionen. Durch eine Änderungsverordnung zur Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Ende Dezember 2016 wurde diese Regelung für ein Jahr ausgesetzt. Die Bundesregierung hatte seinerzeit zugesichert, während dieses "Moratoriums" gemeinsam mit den Ländern eine dauerhaft tragfähige Lösung zur Überwachung und Entsorgung von allen persistent organischen Schadstoffen (POP) - wie zum Beispiel Hexabromcyclododecan (HBCD) - zu
Einfache Analysemethode zur Bestimmung dees HBCD-Gehalts in Dämmstoffen erfolgreich umgesetzt Ökologie 14. Dezember 2016 Werbung Aufgrund der aktuellen Abfallproblematik um das in Dämmstoffen möglicherweise enthaltene Flammschutzmittel HBCD hat die SPECTRO Analytical Instruments GmbH einer neuen Analysemethode des Fraunhofer-Instituts einem Praxistest unterzogen und zehn Polystytrolproben mithilfe der ED-RFA-Spektrometrie erfolgreich analysiert. (WK-intern) - Seit Oktober 2016 darf Polystyroldämmstoff („EPS“), das mit dem Flammschutzmittel HBCD behandelt worden ist, nicht mehr im allgemeinen Bauschutt enthalten sein, sondern muss stattdessen einer separaten Entsorgung zugeführt werden, sofern keine besondere Genehmigung vorliegt. Erlaubt ist hier eine maximale HBCD-Konzentration im Dämmstoff von 1.000 mg/kg. Bei der Entsorgung stellt sich jetzt die Frage, ob zur Entsorgung vorgesehenes Material HBCD enthält und – wenn dem so ist –