Freiheitsrechte und Pariser Klimaabkommen erhalten in Deutschland den Verfassungsrang Behörden-Mitteilungen Ökologie 3. Juni 2021 Werbung Kabinett beschließt Novelle des Klimaschutzgesetzes (WK-intern) - In Folge des und als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März wurde am 12. Mai eine Änderung des Klimaschutzgesetzes beschlossen und ein Sofortprogramm angekündigt. Das Klimaschutzgesetz vom 18.12.2019 wurde als in Teilen verfassungswidrig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet die Bundesregierung in einer Nachbesserung, die Rechenweise von CO2-Budgets zu berücksichtigen und erhebt gleichzeitig das 1,5°C-Ziel des Abkommens von Paris in den Verfassungsrang. Laut IPCC wird das deutsche CO2-Buget 2030 aufgebraucht sein: Der bisherige Reduktionspfad würde zunehmende und nicht zu rechtfertigende Freiheitseinschränkungen in der Zukunft verursachen. Welche Ziele beschließt das Kabinett? Die Bundesregierung zieht das Datum zum Erreichen