BWE will Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren – Jetzt LNG-Tempo ermöglichen Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 14. September 2022 Werbung Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) sieht die Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich vor. (WK-intern) - Der Bundesverband WindEnergie BWE begrüßt den Vorstoß und mahnt gleichzeitig Änderungen an. Aktuell gibt es kaum ein Windenergievorhaben, das nicht beklagt wird. Diese Gerichtsverfahren ziehen sich meist über Jahre hin und verzögern dadurch unnötig den dringenden Ausbau der Windenergie. In erster Instanz sind seit der letzten Gesetzesinitiative zur Beschleunigung der Gerichtsverfahren für Infrastrukturvorhaben die Oberverwaltungsgerichte für derartige Verfahren zuständig. Der Referentenentwurf des BMJ setzt hier an und bringt weitere Vorschläge zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ein, welche eine Beschleunigung der Verfahren erreichen sollen. BWE-Präsident Hermann Albers:
PwC Legal setzt Interesse der Netzbetreiber beim BGH durch Mitteilungen 10. Mai 2021 Werbung Das seitens der PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft (PwC Legal) für einen Gasverteilernetzbetreiber geführte energierechtliche Gerichtsverfahren zur Anwendung der Erheblichkeitsschwelle beim Antrag auf Erweiterungsfaktor ist mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. Mai 2021 (Az. EnVR 22/20) zugunsten des Netzbetreibers abgeschlossen worden. (WK-intern) - Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die in § 10 Abs. 2 S. 3 ARegV aufgeführte Erheblichkeitsschwelle von 0,5 Prozent nur beim ersten Antrag auf Genehmigung eines Erweiterungsfaktors in einer Regulierungsperiode anwendbar ist. Der BGH hat damit die Position der Netzbetreiber im Regulierungsverfahren gestärkt. Das Energierechtsteam von PwC Legal ist unter anderem auf die Netzentgeltregulierung spezialisiert und vertritt Energieversorger im Rahmen der
deanGruppe weist auf Problematik mit der Flugsicherung für eine Vielzahl von Windenergieprojekten hin Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 28. Mai 2020 Werbung Nur teilweise Entspannung im Konflikt „Drehfunkfeuer versus Windkraft“ (WK-intern) - Problemlösung durch neue Berechnung bezieht sich nur auf Standorte im Bereich von Drehfunkfeuern mit Doppler-VOR-Technik. In der aktuellen Berichterstattung zum Thema „Drehfunkfeuer und Windkraft“ wird die Botschaft suggeriert, dass durch die Nutzung einer neuen Bewertungsformel durch die Deutsche Flugsicherung (Stichwort WERAN-Projekt) ein Ausgleich zwischen den berechtigten Belangen der Flugsicherung und dem Ausbau der Windenergie möglich und der bestehende Konflikt damit beseitigt sei. Leider ist diese Schlussfolgerung nur zum Teil richtig. Die genannte Methode bezieht sich nur auf sogenannte Doppler-Drehfunkfeuer (DVOR), nicht auf konventionelle Drehfunkfeuer, sogenannte CVOR. Insbesondere innerhalb des 15-km-Prüfbereich des Drehfunkfeuers CVOR Nienburg
Fahrverbote Diesel Urteil – Was Betroffene jetzt tun können; rechtliche Möglichkeiten E-Mobilität 27. Februar 2018 Werbung Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27.02.2018 das mit Spannung erwartete Urteil zu Dieselfahrverboten verkündet. (WK-intern) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart zurückgewiesen und hält die Verhängung von Dieselfahrverboten in deutschen Städten für zulässig. Aufgrund der Tatsache, dass in vielen Städten die Schadstoffgrenzwerte überschritten werden, ist daher in Kürze damit zu rechnen, dass viele Städte diese Fahrverbote verhängen müssen. Für viele Betroffene Pkw Besitzer ist es eine Katastrophe. Sie fragen sich, wie es nun mit ihrem Fahrzeug weitergeht. Viele Betroffene dürfen voraussichtlich in Zukunft nicht mehr in deutsche Innenstädte fahren. Das Fahrzeug zu verkaufen wird ebenfalls kaum
EuGH kippt Einwendungsausschluss im deutschen Umweltrecht Behörden-Mitteilungen Ökologie 17. Oktober 201516. Oktober 2015 Werbung Mehr Umweltverbandsklagen zu erwarten: (WK-intern) - Die ohnehin schon große Zahl erfolgreicher Umweltverbandsklagen könnte schon bald noch mehr zunehmen: Mit einem Urteil vom 15.10.2015 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wesentliches Prinzip des deutschen Umweltrechtsschutzes – den Einwendungsausschluss (Präklusion) – gekippt. Umweltverbände und sonstige Dritte können demzufolge Klagen gegen umweltrechtliche Genehmigungen und Planfeststellungsbeschlüsse grundsätzlich auch auf solche Mängel der Antragsunterlagen stützen, die sie im Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren nicht oder nicht rechtzeitig gerügt haben. Bislang waren Einwendungen gegen ein Vorhaben beziehungsweise gegen die behördliche Entscheidung im weiteren Verwaltungs- wie auch im Gerichtsverfahren unerheblich – eine Klage insoweit unbegründet –, wenn die gerügten Themen nicht rechtzeitig