BDEW-Chefin Kerstin Andreae zum Investitionsbeschleunigungs-Gesetz Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Technik Windenergie Windparks Wirtschaft 12. August 202012. August 2020 Werbung Das Bundeskabinett hat heute das Investitionsbeschleunigungsgesetz verabschiedet. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: (WK-intern) - „Wir brauchen mehr Tempo bei der Planung und Genehmigung von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Das Investitionsbeschleunigungsgesetz leistet hierzu einen wichtigen Beitrag: Kommt es zu Klagen gegen den Bau von Windenergie-Anlagen an Land, ist künftig in nahezu allen Fällen sofort das jeweilige Oberverwaltungsgericht zuständig. Damit entfällt eine gerichtliche Vorinstanz. Das ist ein wichtiger Beitrag zu schnelleren und rechtssicheren Genehmigungsverfahren. Das begrüßen wir ausdrücklich. Auch für die erforderliche schnelle Genehmigung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) ist ein zügiger Abschluss möglicher Gerichtsverfahren erforderlich. KWK liefert besonders effizient und umweltschonend Strom und Wärme und ist damit ein