Nicht-Privilegierung hätte zur Folge, dass Windenergieanlagen grundsätzlich im Außenbereich nicht zulässig wären Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 24. August 2018 Werbung Windenergieausbau nicht ersticken – Privilegierung von Windenergieanlagen im Planungsrecht wichtig für Klimaschutz und Strukturwandel (WK-intern) - Der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) lehnt die aktuellen Forderungen nach einer Abschaffung der Privilegierung für Windenergieanlagen ab. Seit 1997 regelt die privilegierte Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich nach §35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB als planungsrechtliche Grundlage den Ausbau der Windenergie in Deutschland – und hat dabei maßgeblich zu dessen Erfolg beigetragen. Der Gesetzgeber wollte den Gemeinden damals gezielt ein Gesetz an die Hand geben, um die Standorte der Windenergieanlagen im Außenbereich zu steuern. Über die Raumordnung in den Ländern und die Bauleitplanung der Gemeinden können bestimmte