Bayerische Beteiligungsregelung für neue Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen Erneuerbare & Ökologie Solarenergie Windenergie Windparks 9. Dezember 2025 Werbung Bayerische Beteiligungsregelung für neue Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen tritt Anfang 2026 in Kraft (WK-intern) - MÜNCHEN - Der Bayerische Landtag beschließt am 9. Dezember 2025 nach abschließender Lesung die Einführung einer bayerischen Beteiligungsregelung für neue Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Nach der Veröffentlichung im Gesetzblatt tritt die Neuregelung am 1. Januar 2026 in Kraft. Gemeinden, Städte und Landkreise in Bayern werden damit verbindlich an der Wertschöpfung von neuen Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen beteiligt. Diese erhalten künftig eine Beteiligung im Wert von 0,2 bis rund 0,3 Cent je eingespeister Kilowattstunde. Umgesetzt werden kann die Beteiligung sowohl durch Direktzahlungen als auch über individuell vor Ort vereinbarte Modelle. Bayerns Energieminister