Vizekanzler*in Habeck aktiviert die zweite Stufe im „Notfallplan Gas“ Aktuelles Behörden-Mitteilungen Mitteilungen Verbraucherberatung Videos 23. Juni 202223. Juni 2022 Werbung Aktuell keine Preiserhöhung durch Alarmstufe (WK-intern) - Nach der bereits geltenden Frühwarnstufe hat das Bundeswirtschaftsministerium heute die zweite Stufe im „Notfallplan Gas“ aktiviert: Weil Russland die Gaslieferungen durch Nord Stream 1 drosselt, gilt ab sofort die Alarmstufe. Kundinnen und Kunden von ESWE Versorgung müssen damit zum aktuellen Zeitpunkt aber noch nicht mit automatischen Preiserhöhungen rechnen. Energieversorger können innerhalb der Alarmstufe in die Lage versetzt werden, für alle ihre Verträge neue Preise festzulegen – diese gelten dann innerhalb einer Woche nach Ankündigung. Möglich macht das Paragraf 24 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG): Er soll verhindern, dass Energieversorger aufgrund massiv steigender Großhandelspreise in finanzielle Schieflage geraten. Das