Der Bundestag beschließt schon mal Krisenbewältigungsmaßnahmen bei Störung der Energieversorgung Mitteilungen Verbraucherberatung 13. Mai 2022 Werbung BDEW zur Novelle des Energiesicherungsgesetzes (WK-intern) - Der Bundestag hat gestern eine Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) beschlossen. Das Gesetz sieht bei einer Gefährdung oder Störung der Energieversorgung weitreichende Maßnahmen zur Krisenbewältigung vor, um die Energieversorgung zu sichern. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Die Novellierung des EnSiG ist ein wichtiger Beitrag, um im Ernstfall einer Gas-Engpasssituation vorbereitet zu sein. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1975. Es ist daher sinnvoll, dass die Bundesregierung es auf seine Funktionalität überprüft, präventive Maßnahmen aufnimmt und für die aktuelle Situation anpasst. Trotz aller Bestrebungen, ein Gasembargo zu vermeiden und gleichzeitig die Bezüge russischer Energie schnellstmöglich zu reduzieren