Neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft Aktuelles Ökologie 27. September 2017 Werbung Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) trat vollständig am 1. August 2017 in Kraft. (WK-intern) - Sie löst die bisher geltenden Länderverordnungen ab. Die Verordnung regelt alle Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird: vom Lager über Tankstellen, Raffinerien, Galvanikanlagen, Biogasanlagen bis hin zu privaten Heizölbehältern. Betreiber sind verpflichtet, die Stoffe und Gemische, mit denen sie in einer Anlage umgehen, als nicht wassergefährdend oder in eine von drei Wassergefährdungsklassen einzustufen. Mit dem in der Forum Verlag Herkert GmbH erschienenen Praxishandbuch „Die neue AwSV 2017“ liegt jetzt ein Buch vor, mit dem die praxisnahe Umsetzung des neuen Anlagenrechts für wassergefährdende