Bundesgerichtshof entscheidet über Freiland-Photovoltaikanlage Behörden-Mitteilungen Solarenergie 16. Juni 2021 Werbung Verhandlungstermin am 25. Juni 2021 um 9:45 Uhr in Sachen V ZR 225/19 u.a. (WK-intern) - Der unter anderem für das Sachenrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt in vier Parallelverfahren über die Frage, ob Solarmodule, die in eine Freiland-Photovoltaikanlage eingebaut sind, Gegenstand besonderer Rechte sein können. Sachverhalt: Kläger ist in allen vier Verfahren der Insolvenzverwalter einer Gesellschaft, die im Jahr 2010 eine Freiland-Photovoltaikanlage mit insgesamt 5.000 Photovoltaikmodulen, neun Wechselrichtern und einer Gesamtleistung von 1.050 kWp erwarb, welche zuvor auf dem Grundstück eines Dritten errichtet worden war. Die Gesellschaft erhielt an dem Grundstück ein Nutzungsrecht. Ende 2010 verkaufte sie die Module dieser Anlage an