Was RED-III für die deutsche Windenergiebranche bedeutet Finanzierungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 24. Juni 2025 Werbung Schnelle Änderungen erforderlich: (WK-intern) - Mit dem Inkrafttreten der novellierten EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien (RED-III) am 6. Juli 2024 erhöhte sich der regulatorische Handlungsdruck auf die Mitgliedstaaten deutlich. Deutschland jedoch hat bislang versäumt, die neuen Vorgaben fristgerecht in nationales Recht zu überführen. Die Konsequenz ließ nicht lange auf sich warten: Am 26. September 2024 eröffnete die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik – mit der Aussicht auf spürbare finanzielle Sanktionen. Im Kern zielt RED-III auf die systematische Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bereich der erneuerbaren Energien und der zugehörigen Infrastruktur. Windkraft- und Photovoltaikprojekte, Speicherlösungen sowie Netzvorhaben sollen schneller realisiert