Strom- und Gaspreisbremse wird zur Mogelpackung: Gesetzeslücke kostet Verbraucher hunderte Euro Forschungs-Mitteilungen Mitteilungen Verbraucherberatung 9. März 20239. März 2023 Werbung Die Energiepreisbremsen benachteiligen Verbraucher, die kürzlich in einen günstigen Strom- oder Gastarif gewechselt sind. (WK-intern) - Wer am 1. März zu einem Preis oberhalb der Preisbremse beliefert wurde, bekommt die Entlastung für Januar und Februar. Wer dagegen kurz vor oder an diesem Stichtag in einen günstigen Vertrag gewechselt ist, hat seinen Anspruch auf den Rabatt für Januar und Februar verloren. Das hat das Bundeswirtschaftsministerium gegenüber dem Geldratgeber Finanztip bestätigt. Preisbewusste Verbraucher werden durch eine Gesetzeslücke um einen oft dreistelligen Betrag gebracht. „Einer Münchener Familie, die zum 1. März aus der Grundversorgung in einen Gastarif knapp unterhalb von 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gewechselt ist,