Wer seine Anlage jetzt noch in Betrieb nimmt, sichert sich 20 Jahre Einspeisevergütung Erneuerbare & Ökologie Solarenergie Verbraucherberatung 31. Juli 2026 Vor der Solar-Reform: Wer seine Anlage jetzt noch in Betrieb nimmt, sichert sich 20 Jahre Einspeisevergütung und Hunderte Euro (WK-intern) - Die Solaranlage noch dieses Jahr in Betrieb zu nehmen, kann Verbrauchern allein in den ersten drei Jahren 444 Euro mehr einbringen als eine Inbetriebnahme nach dem 1. Januar 2027. Das zeigen Berechnungen für einen typischen Haushalt mit E-Auto des unabhängigen Geldratgebers Finanztip zur gestern vom Kabinett beschlossenen Solarreform der Bundesregierung. Die Einspeisevergütung über 20 Jahre gibt es nur noch für Anlagen, die dieses Jahr ans Netz gehen. Der Beschluss zur EEG-Reform sieht nun anstatt einer sofortigen Abschaffung der Einspeisevergütung eine Übergangsregelung vor.
Strom- und Gaspreisbremse wird zur Mogelpackung: Gesetzeslücke kostet Verbraucher hunderte Euro Forschungs-Mitteilungen Mitteilungen Verbraucherberatung 9. März 20239. März 2023 Die Energiepreisbremsen benachteiligen Verbraucher, die kürzlich in einen günstigen Strom- oder Gastarif gewechselt sind. (WK-intern) - Wer am 1. März zu einem Preis oberhalb der Preisbremse beliefert wurde, bekommt die Entlastung für Januar und Februar. Wer dagegen kurz vor oder an diesem Stichtag in einen günstigen Vertrag gewechselt ist, hat seinen Anspruch auf den Rabatt für Januar und Februar verloren. Das hat das Bundeswirtschaftsministerium gegenüber dem Geldratgeber Finanztip bestätigt. Preisbewusste Verbraucher werden durch eine Gesetzeslücke um einen oft dreistelligen Betrag gebracht. „Einer Münchener Familie, die zum 1. März aus der Grundversorgung in einen Gastarif knapp unterhalb von 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gewechselt ist,