Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden Mitteilungen Ökologie Technik 4. November 2020 Werbung Bundesverwaltungsgericht weist Klagen zum Bau des Ostseetunnels ab (WK-intern) - Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den beklagten Planfeststellungsbeschluss zum Bau der festen Fehmarnbeltquerung für rechtskonform erklärt. Das Vorhaben kann gleichwohl wegen der übersehenen und hochgradig geschützten Riffe nicht ohne Planergänzungsverfahren umgesetzt werden. Dazu hatte die Planfeststellungsbehörde ein ergänzendes Verfahren zur Heilung dieses Fehlers angekündigt, dessen Erfordernis das Gericht im Urteil vorausgesetzt und heute sehr deutlich betont hat. Dass das Gericht trotz des notwendigen Planergänzungsverfahrens keine Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses erkennt, ist eine Zäsur in der Rechtsprechung. "Das ist ein für uns enttäuschender Ausgang des Prozesses und ein schwarzer Tag für unsere Meere. Das Gericht
NABU zieht kritische Bilanz zur Erörterung der Fehmarnbeltquerung Ökologie 21. November 2015 Werbung Miller: Viele offene Fragen, unabhängige Abwägung gefährdet (WK-intern) - Nach acht Tagen Erörterung zur festen Fehmarnbeltquerung in Kiel zieht der NABU eine kritische Bilanz. Insbesondere bei den kontroversen Themenfeldern wie beispielsweise Munitionsaltlasten, der tatsächlichen Auswirkung der Sedimentation auf Natur und Umwelt oder der Schädigung besonders geschützter Schweinswale seien erhebliche Mängel in den vom dänischen Vorhabenträger Femern A/S vorgelegten Unterlagen zutage getreten. Diese müssen nun in einer umfangreichen Planergänzung berücksichtigt werden, die nach Auffassung des NABU dann zwingend neu erneut erörtert werden müsse. „Bisher verwies Femern A/S stets auf seine angeblich exzellenten und umfangreichen Unterlagen. Jetzt tauchen zahlreiche Fragen zu deren Qualität auf. Bei