Schulungsmodell MobilPLUS-Prävention – Fahrverbot vermeiden dank TÜV SÜD Mitteilungen Veranstaltungen Verbraucherberatung 4. Februar 2020 Werbung München- Wer einen sehr schweren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begeht, wird mit zwei Punkten und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten bestraft. (WK-intern) - Während dies für manche nur ein lästiges Ärgernis darstellt, kann es insbesondere für Berufskraftfahrer und Pendler eine Existenzbedrohung sein. Das Seminar MobilPLUS-Prävention kann ein drohendes Fahrverbot verkürzen oder sogar verhindern. TÜV SÜD-Experte Axel Uhle klärt auf, was Autofahrer dafür tun müssen. Droht ein Fahrverbot, hat der Betroffene in der Regel zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Hierfür sollte ein Anwalt für Verkehrsrecht zurate gezogen werden. Dieser muss mit dem verantwortlichen Richter zunächst klären, ob eine Sperrzeitverkürzung ausnahmsweise infrage
DUH fordert weiterhin Einhaltung des Grenzwerts für das Dieselabgasgift in Stuttgart Ökologie Verbraucherberatung 30. Januar 2020 Werbung Deutsche Umwelthilfe: Entwurf zur Fortschreibung des Stuttgarter Luftreinhalteplans ist unzureichend und rechtswidrig (WK-intern) - DUH sieht Einhaltung des Grenzwerts für das Dieselabgasgift NO2 im Jahr 2020 als nicht sichergestellt Nach Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom Januar 2020 muss Landesregierung im gesamten Stadtgebiet Fahrverbote für alle Diesel-Fahrzeuge schlechter als Euro 6/VI vorsehen DUH: Keine Ausnahmen für Euro 5 Diesel-Fahrzeuge mit Software-Updates - NO2-Grenzwert von 40 µg/m3 wird allein an drei Messstellen um mehr als 25 Prozent überschritten Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den aktuellen Entwurf der 5. Fortschreibung des Stuttgarter Luftreinhalteplans als unzureichend. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband fühlt sich mit dieser Bewertung vom Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigt.
Umweltverbände kritisieren Aushebelung des Rechtsstaats durch die Staatsregierung Ökologie Verbraucherberatung 12. Oktober 201812. Oktober 2018 Werbung Gerichte entscheiden über das Recht, nicht die CSU (WK-intern) - Bayerische Staatsregierung widersetzt sich seit vier Jahren einem rechtskräftigen Urteil für die "Saubere Luft" und ignoriert die Notwendigkeit von Diesel-Fahrverboten in München - Deutsche Umwelthilfe, Green City, BUND Naturschutz in Bayern und der Verkehrsclub Deutschland informieren über die Aushebelung des Rechtsstaats durch die CSU-Landesregierung. Im Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe für "Saubere Luft" in München sieht selbst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beugehaft gegen Spitzenpolitiker und Beamte des Freistaats, als einzig erfolgversprechendes Instrument, um in Bayern die Einhaltung von Recht und Gesetz durchzusetzen - Verbände fordern zur Landtagswahl am kommenden Sonntag: CSU muss erklären, ob
Berlin: Senat muss lokale Fahrverbote sorgfältig prüfen! Ökologie Verbraucherberatung 10. Oktober 2018 Werbung Das Berliner Verwaltungsgericht hat heute gegen flächendeckende Fahrverbote entschieden, erachtet jedoch streckenbezogene Fahrverbote auf insgesamt elf Straßenabschnitten für Diesel-Pkw und Lkw bis Euro5-Norm als notwendig. (WK-intern) - Auf 109 weiteren Straßenabschnitten müsse geprüft werden, ob Fahrverbote auszusprechen seien. „Lokale Fahrverbote kann die Stadt verkraften, solange der Lieferverkehr gesichert und die Durchfahrtverbote zeitlich begrenzt bleiben. Hier muss der Senat nun sorgfältig prüfen, auf welchen Streckenabschnitten ein lokales und zeitlich begrenztes Fahrverbot tatsächlich das letzte aller möglichen Mittel wäre“, so Dr. Beatrice Kramm, Präsidentin der IHK Berlin. „Dieses Urteil bietet die Chance für eine anhaltende Konjunkturentwicklung in der Hauptstadtregion“, ergänzt Carsten Christ, Präsident der IHK
Umweltmaut in Paris und London Urlauber müssen sich auf Gebühren für Innenstädte einstellen Mitteilungen Ökologie 3. April 2017 Werbung Urlauber, die mit dem Auto in Paris oder in London unterwegs sind, müssen für die Einfahrt in die Umweltzonen zahlen. (WK-intern) - Wer die Gebühr nicht entrichtet, riskiert teils erhebliche Bußgelder. Der ADAC empfiehlt, die für Frankreich erforderliche Umweltplakette Crit`Air mit großem zeitlichen Vorlauf zu buchen. Seit Anfang April müssen auch Autofahrer aus Deutschland für Fahrten in Paris eine Umweltplakette besitzen. Die Crit`Air benötigen Pkw, die nach dem 31. Dezember 1996 erstmalig zugelassen wurden. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen werden wie Pkw behandelt. Wer ohne die französische Plakette unterwegs ist, muss mit einer Geldbuße von 68 Euro rechnen. Die Crit`Air kann nur online bestellt