Allgemeine Maskenpflicht im Deutschen Bundestag ab 6. Oktober Aktuelles Behörden-Mitteilungen News allgemein 5. Oktober 2020 Werbung Der Präsident des Deutschen Bundestages, Wolfgang Schäuble, hat eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Gebäuden des Bundestages angeordnet. (WK-intern) - Die Grundlage dafür ist sein Hausrecht nach Art. 40 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz. Die Allgemeinverfügung tritt am 6. Oktober 2020 in Kraft. Der Bundestagspräsident hat sich entschieden, eine allgemeine Maskenpflicht im Parlament anzuordnen, weil die Entwicklung der Sars-CoV2-Pandemie weiterhin sehr ernst zu nehmen ist. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung trägt laut dem Robert-Koch-Institut dazu bei, „andere Personen vor feinen Tröpfchen und Partikeln, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, zu schützen“. Der Bundestag hat seit Beginn der Pandemie vielfältige