Biogenes Flüssiggas im Einklang mit den Klimazielen der Europäischen Union und der Bundesregierung Bioenergie Mitteilungen Verbraucherberatung 13. Februar 2023 Werbung Flüssiggas-Heizungen bleiben zukunftsfähig (WK-intern) - Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg erkennt biogenes Flüssiggas als Erfüllungsoption für den Gebäudebestand an Im Einklang mit den Klimazielen der Europäischen Union und der Bundesregierung hat der Landtag von Baden-Württemberg am 1. Februar unter anderem ein novelliertes Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) verabschiedet. Das EWärmeG erkennt biogenes Flüssiggas erstmalig auch im Gebäudebestand als Erfüllungsoption für die Nutzungspflichten erneuerbarer Energien an. Der seit 2015 erforderliche Anteil von 15 Prozent erneuerbarer Energien kann nun deutlich einfacher erreicht werden. In neuen Heizanlagen erhöht sich dieser Anteil, nach heutigem Stand, ab 1. Januar 2024 auf 65 Prozent. Der Einbau einer Therme noch im Jahr 2023 bietet also Vorteile. Der
Moderne Holzenergie passt auch in die Stadt Bioenergie 7. September 2016 Werbung Baden-Württembergs Umweltminister Untersteller besichtigte Pelletheizung in Stuttgart (WK-intern) - Mit dem Slogan „Großstadt zwischen Wald und Reben" wirbt Stuttgart gerne in Tourismusbroschüren. Der hohe Waldanteil der Schwabenmetropole ist auch ein wichtiger Grund für die dortige Affinität zur Holznutzung. Auf Einladung des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbandes (DEPV) besichtigte Franz Untersteller, Umweltminister von Baden-Württemberg, im Stuttgarter Stadtteil Zuffenhausen-Rot die Pelletheizung im kommunalen Bürgerhaus. Stuttgarts Baubürgermeister Peter Pätzold erläuterte, warum moderne, automatisch betriebene Holzfeuerungen für Kommunen nicht nur eine wichtige Klimaschutzfunktion haben, sondern auch den strengen Anforderungen an die Luftreinhaltung in der Großstadt entsprechen. Mit der hohen Feinstaubbelastung samt den hieraus resultierenden Maßnahmen zur Luftreinhaltung erzeugt Baden-Württembergs
Baden-Württemberg verschärft EWärmeG Bioenergie 21. August 2015 Werbung Biogas erfüllt auch die neuen Anforderungen (WK-intern) - Baden-Württemberg hat zum 01.07.2105 das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) verschärft. Bei einem Heizungsaustausch wird nun ein Nutzungsanteil von mindestens 15 Prozent Erneuerbarer Energien verlangt, vorher lag dieser Wert bei zehn Prozent. Außerdem wird der Anwendungsbereich auch auf Nichtwohngebäude wie Bürogebäude, Hotels oder Schulen ausgedehnt. Biogas erfüllt auch die neuen Bestimmungen des EWärmeG. Das aktualisierte Gesetz sieht vor, dass die geforderte 15-Prozent-Quote an Erneuerbaren Energien zu maximal zwei Dritteln, also 10 Prozent, mit Biogas gedeckt werden kann. Der grüne Stadtwerke-Verbund SAUBER ENERGIE bietet dazu die passenden Erdgasprodukte mit einem Biogasanteil von 10, 30 und 100 Prozent. Schon das Basisprodukt