Öffentlichkeitsbeteiligung zur Wiederherstellung der Natur geht an den Start Behörden-Mitteilungen Ökologie 1. September 2025 Werbung Jetzt Ideen einbringen: Bundesumweltministerium und Bundesamt für Naturschutz laden zur aktiven Mitgestaltung des Nationalen Wiederherstellungsplans ein (WK-intern) - Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger, Verbände sowie weitere Interessierte aktiv im Rahmen der Durchführung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur beteiligen. Das Bundesumweltministerium (BMUKN) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) haben dafür eine Online-Plattform eingerichtet. Dort werden bis 3. Oktober 2025 Hinweise und Anregungen gesammelt. Die EU-Verordnung zielt darauf ab, Natur und Lebensräume besser zu schützen und wiederherzustellen – als unverzichtbare Grundlage für unsere Lebensqualität und Wirtschaft. Gesunde Wälder, saubere Flüsse, intakte Böden, nasse Moore und städtische Grünflächen sind eine unverzichtbare Grundlage für Gesundheit, Wohlstand
Umsetzung der Industrieemissionsrichtline muss sich auf EU-Vorgaben beschränken Bioenergie 17. August 2025 Werbung Heute endet die Stellungnahmefrist für einen Entwurf eines Mantelgesetzes und einer Mantelverordnung zur Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IED) in nationales Recht. (WK-intern) - Die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) kritisieren insbesondere, dass bei der Umsetzung beabsichtigt wird, deutlich mehr Anlagen unter den Genehmigungstatbestand einer IED-Anlage zu fassen, als EU-rechtlich nötig wäre. „Im Koalitionsvertrag wurde ausdrücklich festgehalten, dass bei der Übertragung von EU-Rechtsakten ins Nationale Recht eine 1:1 Umsetzung erfolgen soll. Laut Entwurf würden jedoch deutlich mehr Biogasanlagen als nötig von der EU-Verordnung der IED betroffen sein. Wir erwarten, dass sich die Bundesregierung auch mehr als 100 Tage nach ihrem Antritt noch an den
Vestas schließt Aktienrückkaufprogramms vom 27. März 2025 ab Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Wirtschaft 29. März 2025 Werbung Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms vom 27. März 2025, wodurch das Programm abgeschlossen wurde (WK-intern) - Vestas Wind Systems A/S, Aarhus: Am 5. Februar 2025 gab Vestas den Start eines Aktienrückkaufprogramms bekannt (siehe Unternehmensmitteilung Nr. 03/2025). Das Programm wird gemäß der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (MAR) und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (den „Safe Harbour“-Regeln) durchgeführt. Im Rahmen des Programms wird Vestas im Zeitraum vom 6. Februar 2025 bis zum 28. März 2025 Aktien im Wert von bis zu 746 Mio. DKK (ca. 100 Mio. EUR)
Vestas: Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms vom 6. bis 12. März 2025 Finanzierungen Produkte Windenergie Wirtschaft 13. März 2025 Werbung Vestas gab den Start eines Aktienrückkaufprogramms bekannt (siehe Unternehmensmitteilung Nr. 03/2025). (WK-intern) - Das Programm wird gemäß der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (MAR) und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (den „Safe Harbour“-Regeln) umgesetzt. Im Rahmen des Programms wird Vestas im Zeitraum vom 6. Februar 2025 bis zum 28. März 2025 Aktien im Wert von bis zu 746 Mio. DKK (ca. 100 Mio. EUR) zurückkaufen. Im Zeitraum vom 6. bis 12. März 2025 wurden im Rahmen des Programms folgende Transaktionen getätigt: Number of shares Weighted average purchase price, DKK Transaction
Vestas veröffentlicht Transaktionen im Zusammenhang mit dem Aktienrückkaufprogramm vom 13. bis 19. Februar 2025 Finanzierungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 20. Februar 2025 Werbung Am 5. Februar 2025 gab Vestas die Einleitung eines Aktienrückkaufprogramms bekannt, siehe Unternehmensmitteilung Nr. 03/2025. (WK-intern) - Das Programm wird gemäß der Verordnung Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (MAR) und der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (die „Safe Harbour“-Regeln) umgesetzt. Im Rahmen des Programms wird Vestas im Zeitraum vom 6. Februar 2025 bis zum 28. März 2025 Aktien im Wert von bis zu 746 Mio. DKK (ca. 100 Mio. EUR) zurückkaufen. Im Rahmen des Programms wurden im Zeitraum vom 13. Februar bis zum 19. Februar 2025 folgende Transaktionen durchgeführt: Transactions
Vestas startet Aktienrückkaufprogramm von bis zu 746 Mio. DKK Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Wirtschaft 5. Februar 2025 Werbung Aktienrückkaufprogramm von bis zu 746 Mio. DKK (ca. 100 Mio. EUR) (WK-intern) - Der Vorstand von Vestas Wind Systems A/S hat beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm von bis zu 746 Mio. DKK (ca. 100 Mio. EUR) zu starten. Das Aktienrückkaufprogramm wird gemäß der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung im April 2024 gestartet, die Vestas ermächtigt, eigene Aktien zu einem Nennwert von höchstens 10 Prozent des Aktienkapitals zum Zeitpunkt der Ermächtigung zu erwerben. Das Aktienrückkaufprogramm wird gemäß der Verordnung Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (MAR) und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März
Nationale Wasserstoffrat begrüßt neue EU-Verordnung zum schnellen Aufbau eines EU-Wasserstoffmarktes Behörden-Mitteilungen Forschungs-Mitteilungen Mitteilungen Wasserstofftechnik 26. November 2024 Werbung Der Nationale Wasserstoffrat (NWR) hat eine Stellungnahme zur geplanten EU-Verordnung über die Zertifizierung von CO2-armem Wasserstoff veröffentlicht. (WK-intern) - Der NWR begrüßt den Vorstoß der Europäischen Kommission als wichtigen Schritt zum schnellen Aufbau eines EU-Wasserstoffmarktes, sieht aber noch Optimierungsbedarf bei einigen Aspekten. Mit dem vorgelegten Entwurf zur Methodologie zur Berechnung der Treibhauseinsparungen von CO2-armem Wasserstoff werden weitere Herstellungsrouten für Wasserstoff geregelt. Diese entsprechen zwar nicht den relativ engen Anforderungen an erneuerbaren Wasserstoff, können aber trotzdem signifikante Beiträge zur Emissionsminderung leisten. In seiner Stellungnahme erklärt der NWR, dass der Delegierte Rechtsakt damit eine wichtige regulatorische Lücke für den Hochlauf schließt. Gerade für die Anfangsphase
EU legt für 2025 fest, in Deutschland produzierte Waren sind nicht mehr ökologisch Behörden-Mitteilungen E-Mobilität Erneuerbare & Ökologie Ökologie Technik 28. August 202428. August 2024 Werbung EU veröffentlich neue Vorschrift für den ökologischen Strommix EU-Staaten, die keinen Strommix mit Atomstrom haben werden zur Kasse gebeten und sind ab 2025 nicht ökologisch Ursula von der Leyen`s Rache gegen die deutsche Wirtschaft (WK-intern) - Auf Grund des Atomausstiegs ist durch vermehrten Einsatz von Kohlestrom die CO2-Belastung in Deutschland auf einen europäischen Spitzenwert gestiegen. Jetzt werden alle Produkte, die in Deutschland hergestellt werden als umweltriskant eingestuft. Diese EU-Veröffentlichung kam zufällig am gleichen Tag, wie die Sprengung der Kühltürme des AKWs Grafenrheinfeld. Standortnachteil für Deutschland bei den Batterien für eAutos, die in Deutschland hergestellt werden. Von: Steuern mit Kopf Quellen: https://www.br.de/nachrichten/bayern/... https://www.wiwo.de/my/technologie/mo... https://www.welt.de/wirtschaft/plus25... https://www.focus.de/finanzen/news/mi... Videobild: EILMELDUNG: KLATSCHE für ATOMGEGNER!
EU-Parlament mit wichtigem Signal für mehr Klimaschutz bei schweren Nutzfahrzeugen Bioenergie Mitteilungen Technik 24. November 2023 Werbung Das EU-Parlament hat am 21. November seine Position zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1242 zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge verabschiedet. (WK-intern) - Mit der darin getroffenen Definition CO2-neutraler Kraftstoffe und der Einführung einer neuen Klasse für schwere Nutzfahrzeuge, die ausschließlich mit klimaschonenden Kraftstoffen betrieben werden, verpflichten die Parlamentarier die EU-Kommission, mit einem technologieoffenen Ansatz für mehr Klimaschutz auf Europas Straßen zu sorgen. Das Plenum des EU-Parlaments hat sich für eine weitere Reduktion der CO2-Emissionen bei Lkw und Bussen ausgesprochen. Aus UNITI-Sicht ist es sinnvoll, dass die Parlamentarier eine breit gefasste Definition CO2-neutraler Kraftstoffe verabschiedet haben, die z.B. auch Biogas, Biokraftstoffe oder
EU-Verordnung verschiebt die Bankenrisiken nach an die Banken Mitteilungen Verbraucherberatung 4. Mai 2023 Werbung Finanzsektor sollte laut EU-Verordnung DORA Penetration Tests in Eigenregie durchführen (WK-intern) - Banken stehen unter Druck, die EU-Verordnung DORA schnellstens umzusetzen 2022 lag die wöchentliche Anzahl an Cyberattacken in der Finanzbranche bei durchschnittlich 1.131 Angriffen - ein Anstieg von 52 Prozent in einem Jahr, so die Zahlen von Check Point Research. Mehr als zwei Drittel der großen Institute waren von mindestens einem Cyberangriff betroffen, erfolgreich verhinderte Angriffe und Dunkelziffern nicht eingerechnet. Die EU-Verordnung "Digital operational resilience for the financial sector and amending regulations" (EU-Verordnung 2022/2254 - kurz DORA) gibt der Branche einen einheitlichen Gesetzesstandard, um die Anfälligkeit für ITK-Störungen und Cyberbedrohungen entlang der
Nachhaltigkeitsbericht als Pflicht für 50.000 Unternehmen in der EU Behörden-Mitteilungen Mitteilungen 7. Juni 2021 Werbung Die neue Europäische Verordnung über die Nachhaltigkeitsberichterstattung liegt im Entwurf vor – mit erweitertem Anwendungsbereich: (WK-intern) - Die bisherige Untergrenze von mindestens 500 Beschäftigten entfällt. Die Europäische Kommission hat am 21 April 2021 den Richtlinienvorschlag "Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD" vorgelegt, mit dem u.a. die Vorgaben für die nicht-finanzielle (nunmehr: nachhaltigkeitsbezogene) Unternehmensberichterstattung geändert werden sollen. Aus der EU-Richtlinie (RICHTLINIE 2014/95/EU) wird nun eine EU-Verordnung, die direkt ins nationale Recht der EU-Staaten übernommen werden soll, ohne großen Spielraum für die nationale Umsetzung zu geben. Damit soll ein gemeinsamer Ansatz und ein Reporting System in der EU geschaffen werden. Der Vorschlag steht bis zum 28.
Am 7. November 2019 leitete Vestas einen neuen Aktienrückkauf ein Finanzierungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 21. Dezember 2019 Werbung Transactions in connection with share buy-back programme 19-20 December 2019, thereby completing the programme (WK-intern) - On 7 November 2019, Vestas initiated a share buy-back programme, ref. Company announcement No. 17/2019. The programme is implemented in accordance with Regulation No. 596/2014 of the European Parliament and of the Council of 16 April 2014 on market abuse (MAR) and the Commission’s delegated regulation (EU) 2016/1052 of 8 March 2016 (the "Safe Harbour” rules). Under the programme, Vestas will buy back shares for an amount up to DKK 1,500m (approx. EUR 200m) in the period from 7 November 2019 to 31 December 2019. The following transactions