EU-Notfallverordnung erzwingt den zügigen Ausbau von Windparks und Netzen Ökologie Windenergie Windparks Wirtschaft 30. Januar 2023 Werbung Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung zündet Turbo bei der Energiewende Ausnahmen von der Artenschutzprüfung und der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung als Turbo für Windenergie (WK-intern) - Die Bundesregierung hat heute eine Formulierungshilfe zur Umsetzung des Artikel 6 der EU-Notfallverordnung (EU-NotfallVO) in Deutschland vorgelegt. Diese erlaubt den EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar Ausnahmen von der Artenschutzprüfung und der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für Erneuerbare Energien, Speicher und Netze vorzunehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In Deutschland betrifft dies die Windkraft und Stromleitungen. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt die zügige Umsetzung von Artikel 6 der EU-Verordnung ausdrücklich. „Der Entwurf hat das Potenzial, den Ausbau des Masseträgers Windenergie und des für die Energiewende