Neues EU-Energielabel zeigt Reparierbarkeit von Smartphones und Tablets an Behörden-Mitteilungen Technik 18. Dezember 2022 Werbung Bundesregierung setzt sich erfolgreich für mehr Reparierbarkeit ein (WK-intern) - Die Europäische Kommission hat in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten die Einführung eines EU-Energielabels für Smartphones und Tablets beschlossen. Erstmals wird auf dem Label auch ein Reparierbarkeits-Indexes gezeigt. Hersteller von Smartphones und Tablets müssen auf einer Skala von A-E angeben, wie gut ihre Geräte reparierbar sind. Das neue Energielabel soll EU-weit ab 2025 auf den Geräten zu finden sein. Bundesminister*in für Wirtschaft und Klimaschutz Habeck: „Smartphones und Tablets sind für die meisten Verbraucher*innen aus dem Leben nicht mehr wegzudenken. Umso wichtiger ist eine verlässliche Hilfe bei ihrer Kaufentscheidung, die wir jetzt für die Zukunft geben
Alle NGOs haben Ressourcen um Ressourcen zu Sparen Mitteilungen Ökologie Technik 30. März 2022 Werbung BUND: EU-Initiative zu nachhaltigen Produkten muss Ressourcenverbrauch maßgeblich verringern (WK-intern) - Anlässlich der Veröffentlichung der Sustainable Products Initiative der EU Kommission kommentiert Broock, Geschäftsführer*in beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): "Die EU-Kommission will den Weg für weitere Nachhaltigkeitsanforderungen an Produkte freimachen. Das ist ein richtiger Schritt. Denn es gibt immer noch zu viele Geräte, die nicht reparierbar oder recycelbar sind. Für das Klima ist das ein großes Problem. Das schon vorhandene EU-Energielabel in Kombination mit der jetzigen Ökodesign-Richtlinie wird bis 2030 deutlich zur Verringerung von Treibhausgasen beisteuern: nach Schätzung um mehr als ein Drittel des EU-Ziels. Allerdings gehen die Regelungen der jetzigen
Kabinett in Meseberg beschließt Verordnung zu abschaltbaren Lasten Behörden-Mitteilungen 26. Mai 2016 Werbung Das Kabinett hat den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf einer Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) (PDF: 209 KB) beschlossen. (WK-intern) - Damit wird die Beschaffung und Nutzung sogenannter abschaltbarer Lasten gegenüber der Vorgängerregelung konsequent weiterentwickelt. Insbesondere wird die Beschaffung stärker wettbewerblich ausgerichtet. Zukünftig wird die Bereitstellung der Abschaltleistung wöchentlich ausgeschrieben. Größere elektrische Verbraucher z. B. in der Industrie, die ihren Verbrauch auf Anforderung reduzieren und somit einen Beitrag für Netzsicherheit und Beseitigung von Störungen im Stromnetz leisten können, werden abschaltbare Lasten genannt. Daneben wurden auch zwei weitere energie- bzw. industriepolitische Vorhaben verabschiedet, die in erster Linie der Umsetzung von EU-Recht dienen. Hierbei handelt