Photovoltaik: Einkommenssteuerpflicht für kleine Anlagen abgeschafft Dezentrale Energien Solarenergie 16. Juni 2021 Werbung Für kleine Photovoltaikanlagen, heißt bis 10 kWp, wurde die Einkommenssteuerpflicht abgeschafft. (WK-intern) - Diese Abschaffung betrifft nur die Ertragssteuer und nicht die Umsatzsteuer. Wichtig ist außerdem, dass dies auch nur für „zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen (z. B. Garagen)" gilt. Betroffen sind Anlagen die nach dem 31.12.2003 in Betrieb genommen worden sind. Die Änderungen gelten rückwirkend für noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Steuerjahre, auch noch für die Einkommensteuer-Erklärung 2020, solange diese noch nicht abgeschlossen ist. Es muss somit keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mehr abgegeben werden, da sowohl Einnahmen durch den Verkauf des Stroms, als auch der Eigenverbrauch keine Rolle
Umsatz- und Ertragssteuern für PV- und BHKW-Anlagenbetreiber Dezentrale Energien Technik Verbraucherberatung 18. Mai 2018 Werbung Intensivseminar zu Umsatz-, Gewerbe- und Einkommenssteuer beim Betrieb von PV- und BHKW-Anlagen am 11.09.2018 in Potsdam. (WK-intern) - Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen wie z. B. dem KWK-Gesetz oder dem EEG spielen die steuerlichen Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle für einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb. Aufgrund zahlreicher Anfragen bieten wir am 11. September 2018 in Potsdam ein ganztägiges Intensivseminar zu allen umsatz- und ertragssteuerlich relevanten Themen einer Eigen- und Mieterstromversorgung mittels BHKW-Anlage oder PV-Anlage an. In diesem außergewöhnlichen Intensivseminar werden alle relevanten Regelungen der Umsatzsteuer sowie der Ertragssteuern (Gewerbe- und Einkommenssteuer) für Betreiber von BHKW-Anlagen sowie PV-Anlagen von zwei Steuerexperten praxisnah erläutert. Dabei wird jeweils auch herausgearbeitet,