Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen „Ideengeber“ und „Initiator“ von Cum-Ex-Geschäften des Bankhauses Warburg Aktuelles Behörden-Mitteilungen Verschiedenes 12. Oktober 2023 Werbung Beschluss vom 20. September 2023 – 1 StR 187/23 (WK-intern) - Das Landgericht hat den Angeklagten im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts initiierte der Angeklagte die von dem Bankhaus Warburg in den Jahren 2007 bis 2011 durchgeführten Cum-Ex-Geschäfte und beteiligte sich an diesen nicht nur als Rechts- und Steuerberater, sondern auch als "Strategieberater". Die über Eigenhandel und Fonds abgewickelten Geschäfte zielten darauf ab, deutsche Finanzbehörden zur Erstattung angeblich gezahlter Kapitalertragsteuer in Millionenhöhe zu veranlassen, obwohl diese zuvor nicht entrichtet worden war. Die Körperschaftsteuererklärungen und Erstattungsanträge, die falsche