Bundesverfassungs-Gericht bescheinigt Erkenntnisvakuum bei Genehmigungsbehörden von Windkraftanlagen Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 30. November 201830. November 2018 Werbung Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der Fachwissenschaft (WK-intern) - Stößt die gerichtliche Kontrolle nach weitestmöglicher Aufklärung an die Grenze des Erkenntnisstandes naturschutzfachlicher Wissenschaft und Praxis, zwingt Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG das Gericht nicht zu weiteren Ermittlungen, sondern erlaubt ihm, seiner Entscheidung insoweit die plausible Einschätzung der Behörde zu der fachlichen Frage zugrunde zu legen. Diese Einschränkung der Kontrolle folgt hier - anders als bei der Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe - nicht aus einer der Verwaltung eingeräumten Einschätzungsprärogative und bedarf nicht eigens gesetzlicher Ermächtigung. Auf dieser Grundlage hat der Erste Senat mit heute veröffentlichtem Beschluss zwei Verfassungsbeschwerden von Windkraftunternehmen als