Vorstand und Aufsichtsrat geben keine Empfehlung an innogy-Aktionäre ab Aktuelles Mitteilungen 11. Mai 2018 Werbung innogy SE legt Begründete Stellungnahme vor (WK-intern) - Die von E.ON angebotene Gegenleistung halten Vorstand und Aufsichtsrat der absoluten Höhe nach für angemessen – eine abschließende Beurteilung der relativen Höhe des Angebots ist aber aufgrund von nicht-öffentlichen Vereinbarungen zwischen E.ON und RWE nicht möglich Zudem einseitige Nachteile für innogy-Mitarbeiter befürchtet: Abschluss einer ausgewogenen Rahmenvereinbarung mit verbindlichen und verlässlichen Zusagen weiterhin unsicher Lange Vollzugsdauer der Gesamttransaktion birgt erhebliche Risiken Vorstand und Aufsichtsrat der innogy SE („innogy“) haben heute ihre gemeinsame Begründete Stellungnahme gemäß § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der E.ON Verwaltungs SE („E.ON“) vom 27. April 2018 veröffentlicht. Nach eingehender