Negative Strompreise für 6 Stunden oder länger, wird für diese Zeiträume keine Marktprämie gezahlt. Finanzierungen Windenergie Wirtschaft 17. August 2016 Werbung Neuer Name, altes Problem: §51 EEG 2017 zementiert Drohpotenzial negativer Strompreise (WK-intern) - Treten negative Strompreise für 6 Stunden oder länger am Stück auf, wird für diese Zeiträume keine Marktprämie gezahlt. Dies war bereits im §24 EEG 2014 für alle WEA ≥ 3 MW und andere Anlagen ≥ 500 kW mit Inbetriebnahme ab Anfang 2016 so festgelegt. Die Branche hatte im Zuge der diesjährigen EEG-Novellierung auf Änderungen bei dieser Regelung gehofft, wurde aber enttäuscht: der Vergütungsentzug bleibt auch im EEG 2017 bestehen und firmiert jetzt unter § 51 – neuer Name, altes Problem sozusagen. Eine zwischenzeitlich geplante Risikodämpfung durch Verknüpfung mit dem Intra-Day-Markt