Gesetzgeber darf alte Kohlekraftwerke entschädigungsfrei stilllegen Erneuerbare & Ökologie Ökologie 23. Oktober 2017 Werbung Rechtsgutachten: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg kann analog auf einen möglichen Kohleausstieg angewendet werden (WK-intern) - Kohlekraftwerke, die älter als 25 Jahre sind, können vom Gesetzgeber im Rahmen eines Kohleausstiegsgesetzes stillgelegt werden, ohne dass der Staat zu Entschädigungszahlungen an die Kraftwerksbetreiber verpflichtet ist. Dabei sind den Betreibern angemessene Übergangsfristen zu gewähren. Im Regelfall ist dafür etwa ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes ausreichend. Hat die Schließung von Kohlekraftwerken auch die Schließung von Braunkohletagebauen zur Folge, sind allerdings längere Übergangsfristen oder Entschädigungszahlungen nötig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Kanzlei BeckerBüttnerHeld (BBH). Die Juristen haben im Auftrag von Agora Energiewende das Urteil des