Neuregelung soll eine Reduzierung der EEG-Umlage auf 40 Prozent nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erlauben Mitteilungen 9. November 2018 Werbung Gesetzliche Neuregelungen zur Erleichterung bei der Abgrenzung von Drittmengen Das Kabinett hat am 6. November 2018 den Entwurf zum sogenannten Energiesammelgesetz (EnSaG) beschlossen Der VEA begleitet das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren (WK-intern) - Der VEA war bereits in der Vergangenheit im intensiven Austausch mit dem Gesetzgeber zu den Neuregelungen zur Drittbelieferungsproblematik und begleitet auch das jetzt kommende parlamentarische Gesetzgebungs-verfahren. Ziel ist es, dass das Gesetz zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Um das zu erreichen, muss das Gesetz noch im November durch den Bundestag beschlossen werden. Die Neuregelungen betreffen die Abgrenzung von Drittmengen bei verschiedenen Entlastungstatbeständen wie der Begrenzung der netzseitigen Umlagen und der Begrenzung der