Deutsche Übertragungsnetzbetreiber berechnen erstmals bundeseinheitliches Netzentgelt Mitteilungen Verbraucherberatung 2. Oktober 2019 Werbung Bayreuth, Berlin, Dortmund, Stuttgart. Im Jahr 2019 werden die Netzentgelte der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW erstmals einen bundeseinheitlichen Netzentgeltanteil enthalten. (WK-intern) - Dieser wird aus 20 Prozent der jeweiligen Kostenbasis (Erlösobergrenze) der Übertragungsnetzbetreiber berechnet, während von den übrigen 80 Prozent die unternehmensindividuellen Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber bestimmt werden. Grundlagen sind das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG), das im Juli 2017 in Kraft getreten ist, sowie die Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte vom 25. April 2018. Das NEMoG sieht eine schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte ab 2019 bis zum Jahr 2022 vor, sodass ab 2023 vollständig bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte bestehen. Dabei steigt der Anteil der