Bundestag beschließt Atomgesetznovelle: Übertragung von Atomstrommengen verschärft Engpass-Situation im Norden Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen Ökologie Solarenergie Windenergie 29. Juni 201829. Juni 2018 Werbung Der Bundestag hat am Donnerstagabend die Novelle des Atomgesetzes beschlossen, das die Entschädigung von Atomkonzernen im Zuge des Atomausstiegs regelt. (WK-intern) - Das Gesetz erlaubt unter anderem, dass zugeteilte Strommengen von AKWs in Süddeutschland auf Meiler in so genannten „Netzausbaugebieten“ übertragen werden dürfen. In diesen Gebieten ist wegen hoher Stromproduktion und mangelnder Netzkapazität der Erneuerbaren-Ausbau beschränkt. Der Ökoenergieanbieter Greenpeace Energy und andere Akteure hatten im Vorfeld der Beratungen gefordert, die Übertragung von Atomstrom-Restmengen ins Netzausbaugebiet zu verbieten, weil sie dadurch Nachteile zu Lasten von Wind- und Solarkraftwerken befürchten. Die Verabschiedung des Gesetzes kommentiert Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy: „Hier wurde