Kein Freipass für Windenergieanlagen in schützenswerten Landschaften Ökologie Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 30. Juli 2016 Werbung „Der Entscheid des Ständerats vom 1. Juni ist kein Freipass für den Bau von Windenergieanlagen in schützenswerten Landschaften“, erklärt Reto Rigassi, Geschäftsleiter von Suisse Eole. (WK-intern) - Vielmehr wurde eine Passage aus dem Entwurf der Energieverordnung gestrichen, die juristisch unklar formuliert war. Landschaftsschutz und erneuerbare Energie werden gleich hoch gewichtet. Am Mittwoch debattierte der Ständerat über die Vorlage der Energieverordnung und strich anschliessend folgenden Passus: Windenergieanlagen dürfen nur gebaut werden, wenn sie Landschaften „im Kern ihres Schutzwertes nicht verletzen.“ Reto Rigassi erklärt: „Juristischen Abklärungen haben gezeigt, dass mit dieser rechtlich unklar formulierten Passage sehr viele Projekte angreifbar wären. So beispielsweise auch Windprojekte, die in
Schweiz: Kein Freipass für Windenergieanlagen in schützenswerten Landschaften Ökologie Windenergie 6. Juli 2016 Werbung „Der Entscheid des Ständerats vom 1. Juni ist kein Freipass für den Bau von Windenergieanlagen in schützenswerten Landschaften“, erklärt Reto Rigassi, Geschäftsleiter von Suisse Eole. (WK-intern) - Vielmehr wurde eine Passage aus dem Entwurf der Energieverordnung gestrichen, die juristisch unklar formuliert war. Landschaftsschutz und erneuerbare Energie werden gleich hoch gewichtet. Am Mittwoch debattierte der Ständerat über die Vorlage der Energieverordnung und strich anschliessend folgenden Passus: Windenergieanlagen dürfen nur gebaut werden, wenn sie Landschaften „im Kern ihres Schutzwertes nicht verletzen.“ Reto Rigassi erklärt: „Juristischen Abklärungen haben gezeigt, dass mit dieser rechtlich unklar formulierten Passage sehr viele Projekte angreifbar wären. So beispielsweise auch Windprojekte, die
Schweizer Bundesrat legt Netzzuschlag 2017 auf 1,5 Rappen pro Kilowattstunde fest Behörden-Mitteilungen 4. Juli 2016 Werbung Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und Gewässersanierungen bezahlen die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten ab 1. Januar 2017 einen Zuschlag von 1,5 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh). (WK-intern) - Dies hat der Bundesrat in einer Revision der Energieverordnung festgelegt. Er schöpft damit das gesetzlich festgelegte Maximum aus. Trotz der Erhöhung um 0,2 Rp./kWh gegenüber dem Jahr 2016 kann die Warteliste mit rund 40’000 Photovoltaik-, Wind- oder Biomasse-Anlagen nur unwesentlich abgebaut werden. Die zusätzlichen Mittel fliessen grösstenteils in Projekte, die bereits seit längerer Zeit über eine Förderzusage verfügen. Das bedeutet auch, dass neue Anmeldungen für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) nicht mehr berücksichtigt werden können.
Vergütungssätze für PV-Anlagen sollen in der Schweiz weiter sinken Behörden-Mitteilungen Solarenergie 9. Mai 2015 Werbung Das Bundesamt für Energie hat eine Anhörung zu einer Teilrevision der Energieverordnung eröffnet. (WK-intern) - Die Anpassungen betreffen insbesondere die Vergütungssätze der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für Photovoltaik-Anlagen. Die Anhörung dauert bis zum 8. Juli 2015. Die revidierte Energieverordnung soll per 1. Januar 2016 in Kraft treten. Das UVEK prüft periodisch die Berechnung der Gestehungskosten sowie der Vergütungssätze und passt diese nötigenfalls den neuen Verhältnissen an. Es berücksichtigt verschiedene Aspekte, wie z.B. die Entwicklung der Technologien, ihre langfristige Wirtschaftlichkeit, die Preise der Primärenergiequellen, der Wasserzinsen und des Kapitalmarkts. Die KEV-Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen sollen in zwei Schritten per 1. April und 1. Oktober 2016 abgesenkt werden.