EuGH entscheidet ersatzloses Außerkrafttreten der nationalen Rechtsnormen in der Energieregulierung Behörden-Mitteilungen 2. September 2021 Werbung Bundesnetzagentur zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Energiesachen (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur nimmt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit und Zuständigkeit der Regulierungsbehörden sowie zur Umsetzung entflechtungsrechtlicher Vorgaben im Energiebereich zur Kenntnis. Die Entscheidung wird Anpassungen der Arbeitsweise der Bundesnetzagentur erforderlich machen. „Es gilt nun, die Entscheidungsgründe sorgfältig auszuwerten. Die Bundesnetzagentur wird die Bundesregierung bei der zügigen Auswertung des Urteils unterstützen“, sagt J. Homann, Präsident*innen der Bundesnetzagentur. „Die Bundesnetzagentur wird rechtliche Unsicherheiten in der Übergangsphase so weit wie möglich reduzieren. Wir gewährleisten Rechtssicherheit für die Investitionen, die zur Erreichung der Klimaschutzziele essentiell sind.“ Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass im Bereich des Energierechts Richtlinien