BAFA beendet Antragsfrist für das Energiekostendämpfungsprogramm Behörden-Mitteilungen 24. September 2022 Werbung EKDP: Antragsfrist endet am 30.09.2022 (WK-intern) - Für das Energiekostendämpfungsprogramm können nur bis Ablauf des 30. September 2022 Anträge gestellt werden. Anträge, die bis dahin nicht fristgerecht oder nicht vollständig gestellt sind, müssen abgelehnt werden. Beim EKDP gilt eine materielle Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass bei Fristversäumnis keine Fristverlängerung oder eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann. Neue Anträge zum verlängerten und veränderten EKDP können ab dem 1. Oktober 2022 nicht mehr für die vorangegangenen Monate gestellt werden. Nach dem 30. September 2022 können fristgerecht gestellte Anträge auch noch im Nachgang hinsichtlich der einzelnen Monatsanträge ergänzt werden. Zur Wahrung der Frist muss der Antrag
BMWK verlängert die Antragsfrist für das Energiekostendämpfungsprogramm Behörden-Mitteilungen 27. August 2022 Werbung EKDP – Antragsfrist bis 30. September 2022 verlängert! (WK-intern) - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verlängert die Antragsfrist für das Energiekostendämpfungsprogramm. Unternehmen aus handels- und energieintensiven Industrien haben jetzt bis 30. September Zeit, einen Antrag zu stellen. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat u. a. spürbare Auswirkungen auf die Energiepreise und damit auch auf deutsche Unternehmen. Das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung, um in diesem Zusammenhang besonders betroffene Unternehmen zu unterstützen. Mit dem EKDP können antragsberechtigte energie- und handelsintensive Unternehmen einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Millionen Euro erhalten. Das Hilfsprogramm hat