ECG zum Emissionshandel: Bis 29.6.19 sind Zuteilungsanträge zu stellen Dezentrale Energien Mitteilungen Technik 22. März 2019 Werbung Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat jetzt die Frist für Anträge auf kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen bekannt gegeben. (WK-intern) - Für den Zuteilungszeitraum 2021-2025 in der Handelsperiode 2021-2030 ist es der 29. Juni 2019. Alle Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen können jeweils für den Zeitraum 2021 bis 2025 (erste Zuteilungsperiode) und 2026 bis 2030 (zweite Zuteilungsperiode) eine kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen beantragen. Die Anträge müssen mit elektronischem Formularvorlagen über das Formular-Management-System (FMS), ein online-Portal der DEHSt gestellt werden. Bis jetzt ist das Portal noch nicht freigeschaltet. Man wird es auf der Internetseite des Umweltbundesamtes finden: https://www.formulare.dehst.de/ Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) erstellt wie in den vergangenen Perioden einen Leitfaden,
Fehlern im Emissionsberich: Keine Strafzahlungen für Betreiber von emissionshandelspflichtigen Anlagen Mitteilungen 28. September 2015 Werbung AUS für Strafzahlungen bei nachträglich entdeckten Fehlern im Emissionsbericht rechtskräftig: BVerwG beendet jahrelangen Rechtstreit (WK-intern) - Was lange währt, wird endlich gut: Mit seinem Urteil vom 4.8.2015 (Az. 7 C 8.15) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nun auch in letzter Instanz bestätigt, dass gegen den Betreiber einer emissionshandelspflichtigen Anlage keine Strafzahlung verhängt werden darf, wenn dieser aufgrund eines unerkannten Fehlers im Emissionsbericht - und damit unwissentlich - weniger Emissionszertifikate abgegeben hat, als die Anlage im Vorjahr an Treibhausgasen emittiert hat. Aufatmen kann damit nicht nur der norddeutsche Anlagenbetreiber, für den Becker Büttner Held in drei Instanzen - einschließlich Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof - gegen
Projektionsbericht 2015: In der CO2-Bilanz werden zwei große Kohlekraftwerke nicht berücksichtigt Ökologie Verbraucherberatung 6. Juni 2015 Werbung BDEW zu SPIEGEL-Vorabbericht: Unseren Experten ist die Lücke aufgefallen (WK-intern) - Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärt zu der Vorabmeldung des SPIEGEL (Ausgabe 24/2015) mit dem Titel "In der CO2-Bilanz fehlen zwei große Kohlekraftwerke": Berlin - "Unseren Experten ist durch einen Abgleich der am 21. Mai veröffentlichten Daten zu den CO2-Emissionen der Emissionshandelsstelle (DEHSt) und zur Stromerzeugung von DESTATIS eine Lücke aufgefallen. Der BDEW hat darauf unmittelbar das Statistische Bundesamt aufmerksam gemacht. Somit haben wir aktiv auf diese Fehlerfassung hingewiesen. Von Vertuschen kann also keine Rede sein. Vielmehr ist klar, dass das Statistische Bundesamt als amtliche Statistik die Datenhoheit inne hat