Bundestag beschließt „0,25-Prozent-Regel“ für Elektro-Dienstfahrzeuge E-Mobilität Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen Technik 8. November 2019 Werbung Die Bundesregierung will im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 das Leasing von Elektro-Dienstfahrzeugen sowie die betriebliche Nutzung von Fahrrädern fördern. (WK-intern) - Ab dem 1. Januar 2020 wird die Bemessungsgrundlage der Dienstwagensteuer für Elektrofahrzeuge noch einmal halbiert auf ein Viertel des Listenpreises (so genannte „0,25 Prozent-Regel“). Der BVZF kritisiert, dass Dienstfahrräder bei der Regelung nicht explizit erwähnt sind. Das muss dringend nachgeholt werden. Die Bundesregierung hat neue Förderungen für Elektro-Dienstfahrzeuge als Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit beschlossen. Der Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF) kritisiert allerdings, dass Dienstfahrräder erneut nicht explizit erwähnt werden. Der Bundestag hat am 7. November 2019 beschlossen, die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung