Kulturerbe-Gebiet: Windenergieanlagen bei Lorch, es bleibt bei der Einzelfallprüfung Windenergie Windparks Wirtschaft 6. März 2016 Werbung Die hessischen GRÜNEN bekräftigen, dass mögliche Windkraftstandorte im Einzelfall geprüft werden. (WK-intern) - Das gelte selbstverständlich auch für den Standort Lorch und sei vor wenigen Wochen ja auch vom zuständigen hessischen Energieminister Tarek Al-Wazir im Plenum des Landtags bekräftigt worden. „Die Ankündigung des Chefs der Staatskanzlei in einem Schreiben an eine Bürgerinitiative im Rheingau‚ ‚mit äußerstem Nachdruck‘ gegen Windräder in Lorch vorzugehen, gibt nicht unsere Haltung wieder“, erklärt Kai Klose, Vorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen. „Eine Vorfestlegung – weder in der einen noch der anderen Richtung – wird es nicht geben. Vielmehr werde die unabhängige Prüfung der UNESCO zum möglichen Standort abgewartet und
Kamine unterliegen der Bundesimmissionsschutz Verordnung (BImSchV) Ökologie 27. Oktober 2015 Werbung In der 1. und 2. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BimSchV) sind die Grenzwerte für Feinstaub- und Kohlenmonoxidemissionen geregelt. (WK-intern) - Umwelt- und gesundheitsschädliche Abgase, die durch die Verbrennung von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen entstehen, werden als Emissionen bezeichnet. Zu hohe Emissionswerte gefährden die Gesundheit, weshalb bereits 2010 das Bundesumweltministerium die 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) zur Eingrenzung der Feinstaubbelastung beschloss. Zum 01.01.2015 sind diese Grenzwerte mit der 2. Stufe der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung verschärft worden. Diese besagt 0,125 g/m3 Kohlenmonoxid und 0,04 g/m3 Feinstaub dürfen nicht überschritten werden. Die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub- und Kohlenmonoxidemissionen werden bei Neugeräten (www.schornsteinwelt.de) vom jeweiligen Hersteller bescheinigt. Kamine und Kaminöfen, die den
Rüstungsexporte im ersten Halbjahr 2015 Behörden-Mitteilungen 24. Oktober 2015 Werbung Rüstungsexportpolitik: Merkel hält Panzerlieferung an Katar für vertretbar ... Regeln verschärft, Transparenz erhöht, Kleinwaffen reduziert (WK-intern) - Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung den Zwischenbericht über die Rüstungsexporte im ersten Halbjahr 2015 beschlossen. Der Bericht ist eine der Maßnahmen für mehr Transparenz, die Minister Gabriel eingeführt hat. Ebenfalls auf Initiative von Minister Gabriel wurden in 2015 mit zwei neuen Regelwerken die Genehmigungsgrundlagen für Rüstungsgüter verschärft (Kleinwaffengrundsätze und Post-Shipment-Kontrollen). Der Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Matthias Machnig: „Schaut man sich den Zwischenbericht genau an, so wird deutlich, dass die Gesamtsumme allein noch kein tauglicher Gradmesser für eine bestimmte Rüstungsexportpolitik ist. Durch Großaufträge schwanken die