E3/DC auf der ees Europe 2025 in München: Volles Programm am Stand B1.240 Dezentrale Energien E-Mobilität Erneuerbare & Ökologie Solarenergie Technik Veranstaltungen 22. April 2025 Werbung E3/DC hat mit AI 360° ein Konzept entwickelt, mit dem sich dynamische Stromtarife und variable Netzentgelte optimal nutzen lassen. (WK-intern) - Die Innovation steht in München bei der ees Europe im Mittelpunkt: vom 7. bis 9. Mai informiert E3/DC am Stand B1.240 über Lösungen für vollelektrische Gebäude und ihre Interaktion mit dem Strommarkt. Impression von der ees Europe 2024 - auch in diesem Jahr stellt E3/DC am Stand B1.240 aus. Foto: E3/DC Mit AI 360° Stromkosten um bis zu 90 Prozent senken Anfang April haben über 150.000 E3/DC-Kunden per Software-Update die Möglichkeit erhalten, ihre Stromkosten individuell und automatisiert auf ein Minimum zu senken. E3/DC
BSW und BDEW fordern Beseitigung des Photovoltaik-Förderdeckels Dezentrale Energien Ökologie Solarenergie Technik 19. Juni 2019 Werbung Solar-Prosumer ebenfalls entdecke(l)n (WK-intern) - BDEW schließt sich BSW-Forderung zur Beseitigung des Photovoltaik-Förderdeckels an, will wachsende und wichtige Rolle von solaren Eigenversorgern für die Energiewende jedoch beschränken Solarwirtschaft und die Mehrzahl der Bundesländer und Europäische Union fordern stattdessen Stärkung des solaren Eigenverbrauchs Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt, dass sich mit dem BDEW ein weiterer Bundesverband der BSW-Forderung anschließt, die bereits 2020 erreichte Förderbeschränkung im EEG (52 GW-Ausbaudeckel) zu streichen und den Ausbau der Photovoltaik zu forcieren. Mehr als 15 führende Dach- und Bundesverbände aus den Bereichen Mittelstand, Handwerk, Energie- und Immobilienwirtschaft sowie Mieter-, Verbraucher- und Umweltschutz hatten zuvor bereits eine Initiative des Bundesverbandes Solarwirtschaft zur
Neue Meldepflichten für Eigenversorger und sonstige Letztverbraucher Dezentrale Energien Mitteilungen Solarenergie 27. Februar 2018 Werbung Neue Online-Übersicht zu Meldepflichten und -fristen (WK-intern) - Chronologische Übersicht der Meldepflichten nebst entsprechendem Rechtsrahmen Meldepflichten für Letztverbraucher, Eigenerzeuger/ Eigenversorger sowie Stromweiterleiter Zum morgigen Datum, dem 28.02.2018 müssen Eigenversorger und sonstige Letztverbraucher gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber nach §§ 70, 74a Abs. 2, 76 EEG ihre Mengenmeldung veröffentlichen. Diese ist nur einige von zahlreichen Meldepflichten, die Eigenerzeuger und Eigenversorger, Letztverbraucher, aber auch Stromweiterleiter erfüllen müssen. Der VEA bietet mit einer chronologischen Listung interessierten Unternehmen nun eine entsprechende Übersicht der einzuhaltenden Meldepflichten. Neben der konkreten Frist wird auch auf die zugehörige Rechtsgrundlage verwiesen. Die bereits bestehenden umfangreichen Melde- und Mitteilungspflichten wurden mit dem EEG 2017 noch
Eigenstromversorger müssen sich jetzt anzeigen und EEG-Umlage zahlen Behörden-Mitteilungen Kleinwindanlagen Solarenergie 5. Februar 20164. Februar 2016 Werbung Mitteilungspflicht für Strom-Eigenversorgung bis zum 28.02.2016Auch für Eigenversorger und sogenannte sonstige selbsterzeugende Letztverbraucher besteht nach dem EEG 2014 grundsätzlich die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage. (WK-intern) - Sie sind verpflichtet, dem Netzbetreiber die erforderlichen Informationen mitzuteilen, damit dieser die EEG-Umlage erheben kann. Für Eigenversorger ist grundsätzlich der Anschlussnetzbetreiber vor Ort zuständig. Eigenversorger und sonstige selbsterzeugende Letztverbraucher mit EEG-umlagepflichtigen Strommengen sind zusätzlich zu einer Mitteilung gegenüber der Bundesnetzagentur verpflichtet. Für die beiden Abrechnungsjahre 2014 und 2015 müssen die Mitteilungen bis zum 28. Februar 2016 erfolgen. Die Bundesnetzagentur stellt heute einen Erhebungsbogen für diese Mitteilungen auf ihrer Internetseite bereit. Es handelt sich hierbei um ein verbindliches
Änderungen für Solarstromerzeugung treten heute in Kraft Mitteilungen Solarenergie 1. August 20141. August 2014 Werbung EEG-Reform: Änderungen für Solarstromerzeugung treten heute in Kraft Förderung sinkt langsamer Einspeisevergütung wird teilweise von Marktprämie abgelöst Eigenverbrauch wird stufenweise belastet – kleine Anlagen befreit Berlin - Am heutigen Freitag tritt die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Zur Erläuterung der Gesetzesänderungen und zur Analyse ihrer Auswirkungen auf die einzelnen Photovoltaik-Geschäftsfelder hat der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. eine Seminarreihe aufgelegt, die sich insbesondere an das Handwerk und Solar-Profis richtet. (WK-intern) - Ein Merkblatt gibt auch Verbrauchern und potenziellen Investoren einen Überblick über die wichtigsten Neuigkeiten. Nachfolgend sind einige der Änderungen von besonderer Relevanz für die weitere Entwicklung der Photovoltaik kurz skizziert: Solarförderung sinkt weniger schnell Die Förderhöhe
Änderungen für Solarstromerzeuger ab August 2014 Solarenergie 11. Juli 2014 Werbung EEG-Reform - Das ändert sich ab August für Solarstrom-Erzeuger Stufenweise Einführung einer Abgabe für Solarstrom-Selbstversorger Eigenheimbesitzer und Bestandsanlagen bleiben von Ökostrom-Umlage befreit Förderung für Solarstrom sinkt weniger schnell und wird für größere Photovoltaik-Neuanlagen von Marktprämie abgelöst Die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) hat heute den Bundesrat passiert. Ab August 2014 treten damit verschiedene Änderungen für Neuanlagen zur Solarstromerzeugung in Kraft. (WK-intern) - Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) erklärt, was sich ändert und was Solarstrom-Erzeuger künftig beachten müssen: Ökostrom-Umlage auf Eigenverbrauch von Solarstrom Wer selbst erzeugten Solarstrom aus einer neuen Solarstromanlage auch selbst verbrauchen möchte, muss im Grundsatz darauf künftig 40 Prozent der EEG-Umlage entrichten. Der Übergang soll gleitend