Alte Heizungen brauchen ab 2018 Effizienzlabel News allgemein Solarenergie Technik 29. Dezember 201729. Dezember 2017 Werbung Effizienzkennzeichen künftig Pflicht für alle Heizungen mit Alter von mehr als 24 Jahren (WK-intern) - Solaranlagen mit über zwei Millionen installierten Geräten beliebteste Öko-Heizung Neuer Info-Film zum Heizen mit Solarwärme und Erdgas online Künftig müssen alle Heizungsanlagen, die vor 1994 gebaut wurden, mit einem Effizienzlabel versehen werden. Die Kennzeichnung erfolgt durch den Heizungsinstallateur oder Schornsteinfeger nach dem Vorbild der von vielen neuen Haushaltsgeräten bereits bekannten Farbskala (grün = effizient bis rot = wenig effizient). Verbraucher können so künftig auf einen Blick erkennen, wie ineffizient Heizungen dieser Altersklassen in der Regel arbeiten. Die Bundesregierung erhofft sich, mittels mehr Transparenz die Heizungsmodernisierung und die Nutzung Erneuerbarer
Effizienzlabel für alte Heizkessel ab 2016 Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 9. März 20168. März 2016 Werbung Transparenz im Heizungskeller (WK-intern) - Um Hauseigentümer auf ihre alten, ineffizienten Heizgeräte aufmerksam zu machen, hat der Gesetzgeber ab 2016 das Effizienzlabel für Heizkessel eingeführt, die älter als 15 Jahre sind. Das Label, das bereits von Hausgeräten bekannt ist, weist Effizienzklassen von G bis A++ aus. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sind über 70 Prozent der installierten Anlagen ineffizient und würden nur die Effizienzklassen C, D oder E erreichen. Neue Heiztechnik wie Brennstoffzellengeräte erzeugen Wärme und Strom im Haus und erhalten die beste Einstufung von A++. Für das Heizgerät im Neubau ist der Ausweis der Effizienzklasse bereits Pflicht. Im Gebäudebestand wird das Effizienzlabel
Heizsysteme: Wärmepumpen nutzen vorhandene Energie für die Heizung und Warmwasserbereitung Technik 11. August 2015 Werbung Intelligenten Wärmepumpen gehört die Zukunft (WK-intern) - Fossile Brennstoffe oder erneuerbare Energie? Noch bis Jahresende stehen Bauherren vor der Entscheidung, welches Heizsystem sie einbauen. „Ab 1. Januar 2016 geht dann insbesondere im Ein-und Zweifamilienhausbereich wohl kein Weg mehr an der Wärmepumpe vorbei“, weiß Karlheinz Reitze, Geschäftsführer des deutschen Qualitätsherstellers Stiebel Eltron. „Die Energieeinsparverordnung EnEV verschärft sich zu diesem Datum derart, dass der Einsatz von fossilen Brennern wirtschaftlich kaum mehr darstellbar ist.“ Die Entscheidung für eine Wärmepumpe sei aber völlig unabhängig von gesetzlichen Vorgaben schon längst grundsätzlich die richtige, findet der Experte: „Öl und Gasheizungen sind Techniken von gestern. Wärmepumpen hingegen gehört die Zukunft. Sie
Referentenentwurf zum ersten Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes Behörden-Mitteilungen Technik 18. Juli 2015 Werbung VfW Stellungnahme - "Nationales Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen" (WK-intern) - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Referentenentwurf zum ersten Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes "Nationales Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen" veröffentlicht. Die Einführung eines Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen soll die Motivation des Verbrauchers fördern, alte ineffiziente Heizungsanlagen auszutauschen. Zusätzlich dient es als Instrument zum Einstieg der Verbraucher in die Energieberatung. Der VfW - Die führende Interessensvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen hat zu dem Entwurf Stellung bezogen. Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Energieberater vergeben das Energielabel an Heizkessel, die folgende Kriterien erfüllen: älter als 15 Jahre bis 400 kW Leistung Warmwasserbereitung, sofern in Kombination mit Heizung oder gas- bzw. ölbetrieben Wärmepumpen und Fernwärmeübergabestationen werden